Textatelier
BLOG vom: 11.12.2017

Bericht aus einer Justizvollzugsanstalt

Autor: Richard Gerd Bernardy, Dozent für Deutsch als Fremdsprache, Viersen/Deutschland


Heute berichtete man mir in der geschlossenen Anstalt, in die auch ich eingeschlossen worden war, aber die ich als Kurzzeitbesucher problemlos wieder verlassen konnte, von einer Veranstaltung, bei der der Anstaltsleiter einen Anstaltsbeamten veranlasste, einen Anstaltsinsassen in Anstaltskleidung, der Anstalten gemacht hatte, mittels einer 10 m langen Anstaltsleiter die Anstalt verlassen zu wollen, diesen zu belehren, keine diesbezügliche Anstalten zu veranstalten, und sich nicht so unverständig anzustellen, denn er befinde sich, wie der Anstaltsinsasse sicher wisse, nicht in einer offenen  Anstalt, sondern dass es einen ihm bekannten Grund gegeben habe, ihn in diese Anstalt einzuweisen, und er sich hier in einer Strafanstalt, ergo in einer Justizvollzugsanstalt, und nicht in einer psychiatrischen, sondern in einer geschlossenen und  in gewisser Hinsicht in einer Bewahr- und Besserungs- und Erziehungsanstalt befinde, er also die verdammte Pflicht und Schuldigkeit habe, sich den Anstaltsregeln und damit der Anstaltshausordnung zu unterwerfen, und sich nicht so anzustellen, anderenfalls der Anstaltsleiter gezwungen sein werde, bei Missachtung harte Anstaltsmassnahmen einzuleiten. Im Übrigen sei es nicht ausgeschlossen, dass der Anstaltsinsasse sich möglicherweise bei seinem Vorhaben hätte selbst verunstalten können, denn die Anstaltsmauern sind oben mit Stacheldraht und Glasscherben vor einem Anstaltsausbruchsversuch gesichert, und er wäre letztendlich Patient in den der Anstalt angeschlossenen Krankenanstalten geworden oder im schlimmsten Fall sogar auf dem Anstaltsfriedhof hätte beigesetzt werden müssen.

Der so gemassregelte, sich im Massregelvollzug befindliche Anstaltsinsasse fügte sich, zwar widerwillig, aber immerhin, dem vom Anstaltsleiter ausgesprochenen Beschluss. Damit trat im Massregelvollzug der Justizvollzugsanstalt wieder Ruhe ein. Die Anstaltsleiter wurden dem Zugriff der sich in der Vollzugsanstalt befindlichen Anstaltsinsassen entzogen.

Der Anstaltsleiter diskutierte mit den Anstaltsangestellten aufgrund dieses Vorfalls die Gestaltung des Strafvollzugs. Scheinbar brauchen die Gestalten in der Anstalt Veranstaltungen, um den Aufenthalt erträglicher zu gestalten, denn wenn keine Anstalten unternommen würden, würden sich solche Ereignisse möglicherweise häufen. Die Anstaltssozialarbeiter regten an, mehr Freizeitveranstaltungen anzubieten, das könnten Schachspielveranstaltungen sein, auch Veranstaltungen zu bestimmten Festen, wie etwa Gesangsvorführungen, Literaturgruppen und anderes. Dazu sind der anstaltseigene Geistliche und eine anstaltsfremde Dirigentin bereits verpflichtet worden. Es wäre lobenswert, wenn sich zur Realisierung der anderen Anregungen ehrenamtliche Mitarbeiter aus einem ausserhalb der Anstalt kommenden Personenkreis dazu melden würden.  Obwohl dies seitens der Anstaltsvollzugsbeamten zu Mehrarbeit führen wird, liessen sie sich überzeugen, denn auf der anderen Seite würde dann weniger Arbeit hinsichtlich möglicher  Regelvollzugswidrigkeiten auf sie zukommen. Sie würden sich aber wünschen, wenn die Anstaltsleitung insgesamt mehr Mitarbeiter für die immer mehr werdende Arbeit, die in der Anstalt anfalle, anstellen würde.

 


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