Textatelier
BLOG vom: 11.01.2012

Psychiatrisierung und Verfolgung Unbequemer in Deutschland

Autor: Martin Eitel, Wissenschaftspublizist, Berlin
 
I. Vorbemerkung und Einleitung: Westliche Propaganda gegen andere Staaten, vor allem Russland, wegen angeblich politischer Prozesse.
 
Viele erinnern sich wohl noch daran, wie zahlreiche Politiker und Medien im Westen – einschliesslich solchen in Deutschland – Russland und seine Justiz sowie den früheren Präsidenten und aktuellen Ministerpräsidenten Wladimir Putin wegen der Prozesse gegen Michail Chodorkowski in den Jahren 2005 und 2010 massiv kritisiert und ihm einen politisch motivierten Prozess unterstellt haben. Bekanntlich hatte Michail Chodorkowski – wie der grösste Teil der anderen in den 1990er-Jahren zu erheblichem Reichtum gekommenen Oligarchen – während der Chaosjahre des Präsidenten Boris Jelzin nach dem Untergang der UdSSR in wenigen Jahren ein beeindruckendes Vermögen zusammengerafft, das auf legale und seriöse Weise in dieser kurzen Zeit kaum zu erwerben war. Jelzin war im Westen, vor allem in den USA und Grossbritannien, deswegen so gern gesehen, weil er die systematische Ausplünderung russischer Unternehmen und Rohstoffe durch die russischen Oligarchen ermöglichte, wodurch aus Russland riesige Geldbeträge abgezogen und im Weg der Geldwäsche „legalisiert“ wurden.
 
Michail Chodorkowski war einer der Hauptprofiteure des Wildwestkapitalismus in Russland in den 90er-Jahren und kam u. a. auch durch den Tausch von wertlosen Transfer-Rubeln in gewöhnliche Rubel und bei Versteigerungen im Rahmen der Privatisierung von staatlichen Unternehmen zu einem Bruchteil ihres wirklichen Werts zu viel Geld. Ebenso wie bei der Privatisierung von DDR-Unternehmen durch die Treuhandanstalt wurden auch in Russland Unternehmen weit unter dem Marktwert an die Oligarchen verramscht. Chodorkowskis Herkunft dürfte mit ausschlaggebend dafür gewesen sein, dass es im Westen dieses grosse Medieninteresse für diese Prozesse in den Jahren 2005 und 2010 und die Hetze gegen Putin und die russische Justiz gab. Anders als andere russische Oligarchen (z. B. Boris Beresowski, Wladimir Gusinskyi) hatte er sich nicht rechtzeitig ins westliche Ausland abgesetzt oder/und einen israelischen Pass besorgt.
 
Hinsichtlich des ersten Prozesses gegen Chodorkowski im Jahr 2005 ist anzumerken, dass sich das grosse Propaganda-Geschrei im Westen, es handle sich um einen politischen Prozess, in dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg (EGMR) nicht bestätigt hat. Der EGMR hat in seiner Entscheidung vom 31.05.2011 (Aktenzeichen: 5829/04) zwar eine erniedrigende Behandlung und die Bedingungen der Untersuchungshaft bemängelt – eine Rüge, die auch andere Staaten schon kassiert haben –, den Hauptvorwurf eines politisch motivierten Verfahrens aber nicht als bewiesen angesehen.
 
Im Streit um die Zerschlagung des Ölkonzerns Jukos hat Russland im September 2011 ebenfalls insoweit einen Sieg errungen, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte keine politische Motivation für Moskaus Vorgehen sah - allerdings bemängelten die Richter das Eintreiben der Steuerschuld als unverhältnismässig.
 
Die beiden Entscheidungen aus Strasbourg zum Fall Chodorkowski/Jukos haben gezeigt, dass die westliche Propaganda im Zusammenhang mit diesen Verfahren in Russland im Kern überwiegend deplatziert war. Insbesondere die Kritik aus den USA und aus Deutschland war fehl am Platz, wenn man die Entwicklung in diesen beiden Staaten berücksichtigt.
 
Natürlich soll hier nicht bestritten werden, dass das Justizsystem in Russland möglicherweise erhebliche Mängel aufweisen dürfte. Bevor sich allerdings insbesondere Regierungsvertreter aus den USA und Deutschland mit Kritik an den Zuständen in Russland hervortun, sollten sie das Justizsystem im eigenen Staat in Ordnung bringen. Darauf hat Russland völlig zu recht hingewiesen. Putin und Medwedew sind vor allem deshalb massiver Kritik aus dem Westen ausgesetzt, weil sie – im Gegensatz zu Jelzin – die Ausplünderung russischer Unternehmen und Rohstoffe durch und zugunsten ausländischer Konzerne zu erschweren oder zu verhindern versuchen.
 
Das Justizsystem in den USA, das eher an eine Bananenrepublik erinnert, soll hier nicht näher behandelt werden. Und auch mitten in Europa, z. B. in Deutschland, gibt es durchaus bedenkliche Vorgänge, die mit der modernen Psychiatrie und der Justiz zu tun haben und wenig in der Öffentlichkeit bekannt sind. Sie werden unter Ziff. III anhand einiger besonders markanter Beispiele dargestellt. Einige krasse Fehlurteile werden auch noch bei Ziff. IV kurz angedeutet.
 
II. Reformpsychiatrie
Zur Erklärung der Psychiatrisierung und Verfolgung unbequemer Bürger muss hier insbesondere auch auf die sogenannte Reformpsychiatrie eingegangen werden, weil sie das Werkzeug für solche Verfolgungsmassnahmen gegen aufmüpfige Bürger zur Verfügung gestellt hat, wie sie später unter Ziff. III beispielhaft dargestellt werden. Die nachfolgenden Ausführungen stellen eine Zusammenfassung einiger wichtiger Kernaussagen aus Veröffentlichungen der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie dar.
 
Psychiatrie ist und bleibt, worauf der Psychiater Dr. Friedrich Weinberger zutreffend hingewiesen hat, Heilkunde. Weinberger kritisiert völlig richtig, dass mit ihrer Reform, ihren Erweiterungen, ihrer Sozialisierung und verdeckten Politisierung aus ihr ein System entstanden ist, das für die Allgemeinheit wie den Einzelnen mehr denn je auch eine Bedrohung beinhaltet, weil psychiatrische Doktrinen und Diagnosen in Worten oder Zahlen gefasst medizinische und soziale Auswirkungen haben. Psychiatrie-Psychotherapie ist nach der zutreffenden Einschätzung von Weinberger ein Machtinstrument ersten Ranges und wird offensichtlich von höchsten Stellen zur Bekämpfung von Kritik und Kritikern eingesetzt, und zwar nicht nur in Staaten wie Nordkorea, China, Russland und Iran, sondern auch in Staaten, die in Europa liegen und sich als Rechtsstaat bezeichnen.
 
Charakterisiert wird die Reform-Psychiatrie durch vermehrten staatlichen
Einfluss in das Fach (u. a. über Institutsambulanzen), durch den Einbezug vieler nicht-ärztlicher Berufe und vieler fragwürdiger Doktrinen (wie etwa der Freud’schen) und durch die Etablierung der weltweit benützten Diagnostik-Manuale DSM und der ihm nachempfundenen ICD. Nach der zutreffenden Kritik von Weinberger lässt sich bei näherer Betrachtung, was etwa die ICD-10: F 60.0,31 (auf die die Psychiater in den nachstehend dargestellten Fällen vor Gericht sich beriefen) im Klartext sagt, unter den Prädikaten, die sie, hier für die „paranoide Persönlichkeitsstörung“ auflistet, eigentlich jedes aufmüpfige Verhalten unterbringen und „als krankhaft verschlüsseln“. Während das Wort „paranoid“ etwas Wahnhaftes, eindeutig Krankhaftes bezeichnet, steht die ICD-10: F60 insgesamt jedoch für eine Persönlichkeitsstörung eher fraglicher Krankheitswertigkeit, etwas eher im Bereich menschlicher Sonderheiten Aufgehendes.
 
Die Falschmünzerei in der Reform-Psychiatrie besteht also nach der zutreffenden Kritik Weinbergers darin, dass ausgehend vom DSM keine „Erkrankungen“ mehr beschrieben werden, sondern nur noch „Störungen“. Mit solch verbalen Taschenspielertricks wird die Schwelle, ab der Behandlungen möglich sind, stark herabgesetzt, weil „Störungen“ so verbreitet wie die Menschen selbst sind. So kann schon dann eine Behandlung vorgenommen werden, wenn etwa – Ärzte sind Menschen – von „oben“ so gewünscht. Wann solches „nötig“ ist, entscheiden dann diese Reformpsychiater und die Gerichte – die Hintermänner bleiben da meist im Hintergrund – so gut wie unkontrollierbar.
 
Wir haben hier eine vergleichbare Entwicklung wie in anderen medizinischen Bereichen, wo durch die völlig willkürliche und allein von wirtschaftlichen Interessen bestimmte permanente Herabsetzung von irgendwelchen Messwerten (z. B. Blutdruck, Cholesterin etc.) immer mehr kranke bzw. behandlungsbedürftige Personen ausgemacht werden nach dem Motto, jeder Gesunde ist ein Kranker, der nicht genügend untersucht worden ist.
 
Obwohl die Definition der ICD-10: F60.0, der „paranoiden Persönlichkeitsstörung“, von Krankhaft-Wahnhaftem abgrenzen soll, verwischt sie praktisch den Unterschied von „Krankhaftem“ und „Sonderhaftem“ und lässt, wie der nachfolgend dargestellte Fall der hessischen Steuerfahnder Schmenger und Kollegen zeigt, mit in sich widersprüchlichen Definitionen auch das korrekteste Verhalten gleichlautend von vier Angehörigen dieser wie potentiell jeder anderen Berufsgruppe nach Belieben ins Krankheitswertige verbiegen oder manipulieren. Weinberger hebt zutreffend die Gefahr hervor, dass sich unter Berufung auf diese Manuale, also den (angeblichen) Standard, unbequeme Zeitgenossen aus dem Verkehr ziehen lassen.
 
Dabei ist als Zwischenbemerkung darauf hinzuweisen, dass ein angeblicher Standard nicht bedeutet, dass das, was als Standard behauptet wird, richtig und oder wissenschaftlich ist. Ein Standard ist eine vergleichsweise einheitliche oder vereinheitlichte, weithin anerkannte und meist auch angewandte (oder zumindest angestrebte) Art und Weise, etwas durchzuführen, die sich gegenüber anderen durchgesetzt hat. Dies kann nicht nur darauf beruhen, dass sich die neue Auffassung als richtig erwiesen hat, sondern darauf, dass interessierte Kreise Massnahmen ergriffen haben, um einen (neuen) Standard zu fördern und/oder einen anderen Standard zurückzudrängen.
 
Der deutsche Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 15.02.2000 ausgeführt, dass die sogenannten Impfempfehlungen der Impfkommission – deren Mitglieder überwiegend Zuwendungen der Impfstoffindustrie erhalten – medizinischer Standard sind. Das ist nicht damit zu verwechseln, dass es sich bei den Impfspritzen gleichwohl nicht um eine wissenschaftlich fundierte Behandlungsmassnahme handelt.
 
Völlig zu recht weist Weinberger im Ergebnis darauf hin, dass auf einen Zahlenwert gebracht, die Diagnose ICD-10: F60.0 nach aussen hin perfekt wissenschaftlich, ja mathematisch exakt und unumstösslich wirkt und dass sich auf solche „Wissenschaftlichkeit“ gerade der Diagnostik- Manuale (Reform-)Psychiater, Psychologen, die „Psycho-Administratoren“ und ihre Claqueure in den Medien stützen, wenn sie angeblich „eindeutige“ Befunde gegen Widerspruch wagende Zeitgenossen auffahren. Positionen wie die ICD-10: F60.0 oder DSM 301.00 sind nach der berechtigten Kritik Weinbergers Konstrukte, mit denen sich auf pseudowissenschaftlicher Basis Psychiatriemissbrauch besonders gut betreiben lässt und wie in nachstehend beschriebenen Fällen im schönsten Rechtsstaat auch ganz frech betrieben wird.
 
Weinberger kritisiert auch völlig zu recht, dass Diagnosen nach DSM oder der ICD zu „verschlüsseln“ heute angehenden Psychiatern als „Standard“ eingebläut wird und im allgemeinen auch bei Psychiatern alles, was (weil es) aus Amerika oder gar von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) kommt, als sakrosankt und unhinterfragbar gilt. Dass WHO und Institutionen wie die weltweit als Vorbild verkaufte amerikanische Seuchenbehörde CDC mit ihren militärischen Dienstgraden als Drückerkolonnen der Pharma- und Impfstoff-Industrie und Instrumente zur Angsterzeugung und nicht als sinnvolle Gesundheitseinrichtungen arbeiten, haben deren Umgang mit der Vogel- und Schweinegrippe eindrucksvoll bewiesen. Den von dort verbreiteten Unfug sollte man also nicht mehr unkritisch als angebliche Wissenschaft akzeptieren.
 
Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen erfreulicher Weise der Zwangspsychiatrisierung in der BRD zu recht ganz enge Grenzen gesetzt.
 
III. Psychiatrisierung unbequemer Beamter und Bürger in Deutschland
 
1. Hessischer Steuerfahnder-Skandal
Gestützt auf die von der vorstehend unter Ziff. II dargestelltem Reformpsychiatrie entwickelte Klassifikation von blossen Störungen anstelle von wirklichen Krankheiten wurde der hessische Steuerfahnder Rudolf Schmenger, der u. a. im Kundenkreis der Commerzbank erfolgreich Steuerhinterziehung in grossem aufgedeckt hatte, im Jahr 2006 wegen einer paranoid-querulatorischen Entwicklung in den Ruhestand versetzt, und zwar aufgrund eines obskuren Gutachtens des inzwischen wegen dieses fachlich falschen Gutachtens berufsgerichtlich verurteilten Psychiaters Dr. med. Thomas Holzmann. Auch andere hessische Steuerfahnder, Tina und Heiko Feser und Marco Wehner, wurden mit einer solchen falschen Diagnose zwangspensioniert. Wehner war auch an der Aufdeckung der illegalen Schwarzgeldkasse der Hessen-CDU in Liechtenstein in den 90er-Jahren beteiligt, die als angebliche jüdische Vermächtnisse getarnt worden waren (Stiftung Zaunkönig).
 
Offenbar geschah diese Zwangspensionierung deswegen, weil die Steuerfahnder der hessischen Landesregierung unbequem geworden waren, die wegen des Rufs des Bankenplatzes Frankfurt in Panik geriet. Möglicherweise ging es auch um eine Retourkutsche für die Aufdeckung der schwarzen Kasse der CDU. Ein halbes Jahr nach der Zwangspensionierung wurde Rudolf Schmenger übrigens im Verfahren um die Zulassung als Steuerberater von Prof. Dr. Bauer in Frankfurt als psychisch gesund und fit für den Beruf des Steuerberaters in freier Praxis beurteilt.
 
2. Fall des Münchener Kunsthändlers Eberhart Herrmann
Über den Münchener Kunsthändler Eberhart Herrmann wurde von dem bekannten Psychiater der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität Prof. Dr. Hans-Jürgen Möller, bis vor kurzem noch die Nr. 1 der deutschen Psychiatrie, überwiegend per Ferndiagnose nach den Angaben der Ehefrau im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren ein fachpsychiatrisches Attest auf Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus – zur Vorlage bei der zuständigen Polizeibehörde – zusammengeschustert. Das Opfer des deutschen Psychiatrie-Papstes Möller hat inzwischen bis zum Bundesgerichtshof prozessiert und ein Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, während die Frage des Schadenersatzes wegen der Aufgabe seines Geschäfts in München noch gerichtlich zu klären ist. Das Psychiatrie-Opfer Herrmann hatte in der Schweiz „Asyl“ – wegen der psychiatrischen Verfolgung in Deutschland erhalten.
 
3. Fall Mollath
Am 13. Dezember 2011 berichtete der deutsche Südwestrundfunk (SWR) in der Sendung Report Mainz über einen Justizfall, den man sich eigentlich eher in Nordkorea, China oder in den USA vorstellen könnte, der sich aber tatsächlich im Gerichtsbezirk Nürnberg/Fürth und damit in Bayern zugetragen hat. Auch dort wurde ein Bürger aufgrund dubioser psychiatrischer Gutachten für verrückt erklärt und vor rund 6 Jahren in bayerischen Psychiatrie-Einrichtungen untergebracht, wo er sich auch heute noch befindet. Mollath wurde damit länger aus dem Verkehr gezogen als viele der Straftäter – überproportional häufig mit orientalischem Migrationshintergrund –, die häufig noch als Wiederholungstäter bei schweren Straftaten in Deutschland eine Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung erhalten. Diese Straftäter sind mit ihren Gewalttaten insbesondere in S- und U-Bahnhöfen allenfalls eine Gefahr für die Bürger, nicht aber für die „Elite“ aus Wirtschaft und Politik, die sich in der Regel im Dienstwagen befördern lässt. Im Gegensatz dazu ist Mollath mit seinen Vorwürfen der Schwarzgeld-Verschiebung eine konkrete Gefahr für die politische und wirtschaftliche Elite.
 
Mollath war mit einer Vermögensberaterin der HypoVereinsbank verheiratet, die Kundengelder in die Schweiz gebracht haben soll. Mollath wollte seine Frau von diesen Kurierdiensten abbringen und drohte ihr mit einer Anzeige, falls sie die Kurierfahrten nicht einstelle. Gegenüber einem Bekannten von Frau und Herrn Mollath soll Frau Mollath angekündigt haben, sie mache ihn fertig, wenn er die Anzeige erstatten sollte.
 
So kam es dann auch, nachdem Mollath die Schwarzgeldtransfers angezeigt hatte. Seine getrennt von ihm lebende Ehefrau beschuldigte ihn der Misshandlung. Es folgte ein Strafverfahren, zunächst vor dem Amtsgericht, das dann an das Landgericht verwiesen wurde. Dadurch wurde das Rechtsmittel der Berufung elegant unmöglich gemacht. Denn anders als Strafurteile eines Amtsgerichts können Strafurteile des Landgerichts nur im Wege der Revision auf Rechtsfehler überprüft werden, während eine Berufung, die eine zweite Tatsacheninstanz darstellt, ausgeschlossen ist.
 
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Mollath dann auf Basis fachlich zweifelhafter und von unabhängigen Gutachtern als fachlich falsch beurteilter Expertisen und im Wesentlichen aufgrund der Zeugenaussagen seiner inzwischen geschiedenen Ehefrau mit Entscheidung vom 08.08.2006 in die Psychiatrie einweisen lassen, weil er angeblich im Zustand der Wahns die Exfrau misshandelt und zudem zahlreiche Autoreifen zerstochen habe, weshalb er als gemeingefährlich angesehen wurde. Wie leicht erfundene Zeugenaussagen Staatsanwälte und Gerichte zur Untersuchungshaft oder gar zur Inhaftierung von Bürgern bringen können, hat der Fall von Jörg Kachelmann deutlich gemacht.
 
Nicht von der bayerischen Staatsregierung oder der Justiz finanziell abhängige Psychiater haben zu recht darauf hingewiesen, dass einer Person Wahnideen nur dann attestiert werden können, wenn sich herausgestellt hat, dass die geäusserten Ideen keine reale Grundlage haben und daher wahnhaft sind. Tatsächlich wurde aber zu keinem Zeitpunkt überprüft, ob die von Mollath behaupteten Transaktionen der Bank stattgefunden haben oder nicht. Immerhin hat die HypoVereinsbank auf die Hinweise von Mollath reagiert und die Exfrau und andere Mitarbeiter wegen weisungswidriger Tätigkeiten entlassen, was dafür zu sprechen scheint, dass die Angaben von Mollath eben einen realen Kerngehalt hatten und keine blossen Wahnideen waren.
 
Das Landgericht hat in seinem Urteil mehrere Seiten lang (von S. 20 bis 24) das medizinische Gutachten eines offenbar im Landesdienst beschäftigten Psychiaters Dr. Leipziger wiedergegeben und dann auf Seite 25 des Urteils mit einem einzigen Satz dazu Stellung genommen und ausgeführt, das Gericht habe sich dem überzeugenden Gutachten des Sachverständigen aufgrund eigener kritischer Würdigung angeschlossen. Damit hat das Landgericht nach der obergerichtlichen deutschen Rechtsprechung das Urteil bezüglich der mangelnden Schuldfähigkeit revisionssicher und unangreifbar gemacht. Hätte sich das Gericht im einzelnen mit dem Gutachten auseinandergesetzt, hätten sich wohl auch Angriffspunkte für eine erfolgversprechende Revision ergeben, zumal das Gutachten nach der zutreffenden Einschätzung des Psychiaters Weinberger erhebliche fachliche Mängel und damit Angriffspunkte aufweist. Letztlich hat hier also ein Psychiater die Grundlage für die bisher sechsjährige Internierung des Herrn Mollath gelegt.
 
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat im Zusammenhang mit der Sendung Report Mainz vom 13.12.2011 eine Presseerklärung herausgegeben und behauptet, der Bundesgerichtshof habe das Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 08.08.2006 mit Entscheidung vom 13.02.2007 ausdrücklich gebilligt. Die Nachforschungen des Autors in der öffentlich zugänglichen Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs haben bisher eine solche Entscheidung vom 13.02.2007 zu dem Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 08.08.2006 nicht bestätigt. Eine Nachfrage beim Bundesgerichtshof wurde bis zur Fertigstellung dieses Beitrages am 09.01.2012 nicht beantwortet.
 
4. Solarkritiker Rainer Hoffmann
Der Recklinghäuser Einwohner Rainer Hoffmann, der Ende 1996 aufgrund der Werbeversprechungen über die angeblich hohen Energieeinsparungen der Solaranlagen eine thermische Solaranlage beim Bau eines Zweifamilienhauses installieren liess, verlor einen Prozess gegen den Installationsbetrieb, bei dem es um die Frage ging, ob Hoffmann mit falschen Angaben zum Einbau der Anlage veranlasst wurde. Hoffmann unterstellt der Justiz ein Fehlurteil, insbesondere weil die Gerichte eine falsche Werbeanzeige zugrunde gelegt hätten. Seither ist er ein Kritiker der Werbung mit undurchsichtigen oder gar falschen Zahlen für Solaranlagen und betreibt die Internet-Seite www.solarkritik.de.
 
Aufgrund der Auseinandersetzungen mit den Solarindustrie und der NRW-Justiz sollte Hoffmann als Kritiker dieser politisch korrekten Energie ebenfalls auf seinen Geisteszustand untersucht werden. Hoffmann ist mit seiner durchaus überzeugenden Kritik an der Effizienz von Solaranlagen in Deutschland den Machthabern unbequem, weil er die Ausbreitung dieser politisch korrekten, im Ergebnis aber wenig effizienten Energie behindert.
 
Auch wenn seine Kritik in der Form sicher teilweise nicht akzeptabel ist, liegt er in der Sache richtig. Die Solaranlagen haben in Mitteleuropa den höchsten, aber immer noch recht niedrigen Wirksamkeitsgrad, wenn es warm und sonnig ist und keine Heizung benötigt wird, sondern nur warmes Wasser in Bad und Küche. Die dann erzeugte Energie kann aber am Ort der Erzeugung zurzeit noch nicht so gespeichert werden, dass sie dann im Winter zur Verfügung steht, weil es keine entsprechenden Speichersysteme zu wirtschaftlich vernünftigen Preisen gibt. Fast 90 % der Energie werden aber für die Heizung im Winterhalbjahr benötigt und ein kleiner Rest für warmes Trinkwasser in Küche und Bad.
 
Darüber hinaus gibt es über Rainer Hoffmann eine dubiose Datensammlung (Geheimakte) in Nordrhein-Westfalen, in die ihm bisher grossenteils die Einsicht verweigert wird. Auch der zuständige Datenschutzbeauftragte hält die Einsichtsverweigerung für merkwürdig, zumal es in NRW ein Informationsfreiheitsgesetz gibt, das eigentlich freien Zugang zu behördlichen Informationen ermöglichen soll. Da die Solarkritik die Verbreitung der politisch korrekten Solarenergie in der BRD behindert, stellt die Akteneinsicht in die Geheimakte nach Ansicht der politischen Machthaber eine Gefahr für die Sicherheit des Staates dar.
 
Dem für die Politik und für die Solarindustrie unbequemen Solarkritiker Rainer Hoffmann wurde wie den der Politik unbequem gewordenen hessischen Steuerfahndern ein Querulantenwahn unterstellt. Während im Fall der Steuerfahnder eine CDU-Regierung betroffen ist, hatte das Land NRW bis Juni 2005 eine SPD-Regierung, von Juni 2005 bis Sommer 2010 eine CDU-Regierung und seither eine SPD-Minderheitsregierung.
 
5. Verfolgung von Journalisten und Durchsuchungen von Medienunternehmen
Entgegen dem Eindruck, den die politische Propaganda im Westen gern zu erwecken versucht, ist die Behinderung und Belästigung von Journalisten durch staatliche Verfolgungsmassnahmen keine Erscheinung, die es nur in Nordkorea, China, Russland und Iran gibt.
 
Der Deutsche Journalistenverband zählte in Deutschland seit 1987 zirka 200 Razzien in Redaktionen, von denen sich nach Rechtsmitteln und nach der Durchführung der Razzia hinterher keine einzige als rechtmässig herausstellte. Derartige Massnahmen sind also auch hier in der Regel Mittel zur Einschüchterung. Die Razzien werden üblicherweise in der BRD von Staatsanwälten beantragt und von Richtern mittels Durchsuchungsbeschluss bewilligt. Staatsanwälte sind in der BRD – anders als in vielen anderen Staaten – weisungsabhängig.
 
Ein informatives Beispiel, wie solche gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse überlasteter Richter zustande kommen können, hat die Produktionsfirma des Journalisten Ulrich Meyer erlebt. Anstatt sich einen Filmbeitrag anzusehen, in dem die Verantwortlichen für einen Beitrag namentlich erwähnt waren, beschaffte sich die Staatsanwaltschaft einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, schickte Mannschaftswagen mit mehreren uniformierten Polizisten zu Meyers Firma, 3 Mitarbeiter des Landeskriminalamtes mitsamt Staatsanwältin erschienen mit dem richterlichen Beschluss. Als sie die gewünschten Namen erhielten, sahen sie von der Durchsuchung ab und rückten wieder ab; die Aktion wurde vom Landgericht Berlin mehrere Monate nach der Aktion völlig zu recht als rechtswidrig beurteilt und belastete den Steuerzahler mit unnötigen Ausgaben.
 
IV. Folgerungen
Die hier beispielhaft dargestellten Fälle zeigen, worauf der Psychiater Weinberger völlig zu recht hingewiesen hat, dass der Psychiatriemissbrauch, der bisher weithin nur mit der Sowjetunion assoziiert ist, eine Spezialität auch schwarzer (konservativer) Regenten ist. Konkrete Untersuchungen und Zahlen dazu gibt es aber nicht, und sicher kann man sagen, dass die Zahl solcher Fälle vermutlich nicht besonders hoch, aber auch nicht vernachlässigbar sein dürfte.
 
Die beispielhaft vorgestellten Fälle zeigen ein ernstzunehmendes Problem auf. Weinberger weist zutreffend auch darauf hin, dass durch die von der WHO vorgegebene Klassifizierung Psychiatriemissbräuche mit erhöhtem Wissenschaftlichkeitsanspruch und -anschein den Machthabern unabhängig von der politischen Ausrichtung besser verfügbar gemacht werden und es ihnen erleichtert wird, mit aufmüpfigen Bürgern oder Beamten fertig zu werden. Mit Weinberger muss man hierin eine wirkliche Gefahr für die Rechtssicherheit und damit für alle Bürger sehen. Wie die hier beispielhaft dargestellten Vorgänge zeigen, kann praktisch jeder Bürger in eine solche Situation geraten, dass er über ein falsches Gutachten – sei es vorsätzlich oder auch nur fahrlässig unrichtig – in der Psychiatrie landet.
 
Bei ihren dubiosen Gutachten berufen sich die der Obrigkeit bei der Psychiatrisierung von aufmüpfigen Bürgern oder Beamten dienstbaren „Reform“-Psychiater wie Dr. Thomas Holzmann im hessischen Steuerfahnder-Fall und Dr. Leipziger vom Bezirkskrankenhaus in Bayreuth regelmässig auf die Klassifikationssysteme ICD-10 und DSM IV als Standard, um damit einen vermeintlichen wissenschaftlichen Anspruch vorzutäuschen. Diese gemeingefährlichen pseudowissenschaftlichen Methoden sind bereits im Einzelnen weiter oben unter Ziff. II dargestellt worden.
 
Die zahlreichen – im Nachhinein von Gerichten als rechtswidrig beurteilten – Razzien gegen Medienunternehmen beweisen, dass auch mitten in Mitteleuropa die Einschüchterung der Medien durchaus von den politischen Mächtigen gewollt ist. Die nach der Durchführung im jeweiligen Einzelfall gerichtlich festgestellte Rechtswidrigkeit solcher Razzien ändert nichts daran, dass die zahlreichen Razzien zu vorauseilendem Gehorsam bei den Journalisten und zur vorbeugenden Zurückhaltung führen sollen. Das merkwürdige Verhältnis mancher Politiker zur Pressefreiheit zeigt auch der Vorgang um den aktuellen deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff, der nicht nur für den Fall der Veröffentlichung von für ihn unangenehmen Informationen mit „Krieg“ und „strafrechtlichen Konsequenzen“ gedroht hat, sondern auch noch so dreist war, seine Drohungen auf einem Anrufbeantworter (neudeutsch Mailbox genannt) zu hinterlassen.
 
Vorfälle wie die unter Ziff. III beispielhaft dargestellten und zahlreiche andere ähnliche Vorgänge und auch 2 besonders krasse Strafrechtsfälle beim Landgericht Berlin (Anthony Davis) und bei den Landgerichten Karlsruhe und Mannheim (Harry Wörz) unter einer grossen Anzahl von falschen Urteilen haben inzwischen auch ehemalige Richter wie den früheren BGH-Richter und jetzigen Bundestagsabgeordneten Wolfgang Neškoviæ zu deutlicher Kritik an Zuständen in manchen Bereichen der Justiz veranlasst. Anthony Davis und Harry Wörz wurden jahrelang von der deutschen Justiz verfolgt und jahrelang ohne brauchbare Beweise inhaftiert und ihre Existenz vernichtet.
 
Verschärft wird das Problem über falsche Gutachten, falsche Zeugenaussagen und falsche Urteile hinaus durch die Einflussnahme der Politik bei der Einstellung von Richtern wie jüngst bei der Berufung des im August 2011 zurückgetretenen saarländischen CDU-Ministerpräsidenten Peter Müller Ende November 2011 zum Richter am Bundesverfassungsgericht. Im Zusammenhang mit dem Problem der unzureichenden Unabhängigkeit der Justiz wird zu recht darauf hingewiesen, dass es in der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heisst, die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Stelle sollte von der Exekutive unabhängig sein. Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden - in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat. Sowohl der konservative Deutsche Richterbund als auch die eher progressive Neue Richtervereinigung haben in den letzten Jahren die Verwirklichung der Unabhängigkeit der Gerichte gefordert, bisher ohne Erfolg. Diese Forderung wurde bereits vom 40. Deutschen Juristentag 1953 angemahnt, also vor fast 60 Jahren.
 
Bevor sich führende westliche Politiker in die Angelegenheiten anderer Staaten einmischen, für die sie keine politische Verantwortung tragen, und lautstark angebliche oder auch tatsächliche Einschränkungen von Grundrechten und Menschenrechten und politische Einflussnahme auf die Justiz in Nordkorea, China, Russland und Iran, die hier gar nicht bestritten werden sollen, kritisieren und ggf. sogar Sanktionen fordern, sollten sie ähnliche Tendenzen im eigenen Land nachhaltig bekämpfen und die Anforderungen der EU an die Organisation der Justiz im Inland erfüllen. Denn dafür sind sie in erster Linie zuständig, nicht für Verhältnisse in fernen Staaten und für Propaganda gegen fremde Staaten. Man mischt sich aber natürlich gern in fremde Angelegenheiten ein, um von den Problemen im eigenen Land abzulenken.
 
Quellenangaben
Zu I.:
Zum Chodorkowski-Prozess in Russland
 
 
Zur US-Justiz
 
 
Zum Aufstieg der russischen Oligarchen und zur systematischen Ausplünderung der russischen Unternehmen und Rohstoffe durch die Oligarchen in der Regierungszeit von Boris Jelzin:
 
 
Zur Privatisierung allgemein vgl. Siehl, Privatisierung in Russland, 1997. http://www.uni-mannheim.de/fkks/fkks15.pdf
 
Zu II.:
 
 
Zur massenhaften Zwangseinweisung in der BRD allgemein
 
 
Zu III.:
 
Zum Steuerfahnder-Skandal in Hessen
 
(unter Ziff. 3.2, Zif. 3.3 und Ziff. 4, S. 10 ff.)
 
Zum Fall des Kunsthändlers Herrmann
 
 
Zum Fall Mollath
 
 
Zum Fall des Solarkritikers Hoffmann
 
 
Zu illegalen Razzien gegen Medienunternehmen
 
Zu IV:
 
Zum Versuch der Einflussnahme des deutschen Bundespräsidenten auf Presseberichte
 
 
Zu spektakulären Fehlurteilen der letzten Zeit in der BRD
 
 
Zur fehlenden Unabhängigkeit der Justiz in der BRD
 
 
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