Textatelier
BLOG vom: 30.01.2010

Das Schächtverbot in der Schweiz: Illusionärer Tierschutz

Autorin: Lislott Pfaff, Schriftstellerin, Liestal BL/CH
 
Es ist ja lobenswert, wenn unsere schweizerischen Behörden Verstösse gegen das Schächtverbot ahnden, aber dies ist eigentlich ein illusionärer Tierschutz. Denn das Fleisch geschächteter Rinder, Lämmer, Kälber, Enten, Hühner und Truthähne wird einfach aus dem Ausland in die Schweiz importiert. Mit anderen Worten, das Fleisch, das in Koscher-Metzgereien in Basel bzw. in Zürich, Lausanne oder Genf verarbeitet wird, stammt immer noch von Tieren, welchen ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten wird, worauf sie verbluten. Dabei werden mit einem tiefen Schnitt die zum Kopf führenden Hauptarterien sowie die Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Dasselbe gilt für das von der moslemischen Bevölkerung in unser Land eingeführte Halal-Fleisch (wobei hier im Gegensatz zu den jüdischen Vorschriften eine elektrische Betäubung zulässig ist, aber meist nicht praktiziert wird). Die Tierschutz-Organisationen sind sich einig, dass der Schächtvorgang eine Tierquälerei ist, weil das Tier noch während bis zu 13 Minuten nach dem Schnitt grosse Schmerzen empfindet.
 
Mit der Erlaubnis des Bundesrats, Schächtfleisch aus dem Ausland einzuführen, wird das schweizerische Schächtverbot elegant umgangen. Die Begründung des Bundesrats vom 30.05.2008: „Um der Glaubens- und Religionsfreiheit der jüdischen und islamischen Gemeinschaften im Sinne der Bundesverfassung Rechnung zu tragen, ist die Einfuhr von Fleisch rituell geschlachteter“ (d. h. geschächteter) „Tiere nicht verboten.“
 
Grausamkeit gegenüber Tieren zugunsten der Glaubens- und Religionsfreiheit, ist das im Sinne von Gott bzw. von Allah?  Wie sagte doch schon vor 1500 Jahren der griechische Philosoph Pythagoras: „Wer mit dem Messer die Kehle eines Rindes durchtrennt und beim Brüllen der Angst taub bleibt, wer kaltblütig das schreiende Böcklein abzuschlachten vermag – wie weit ist ein solcher Mensch noch vom Verbrechen entfernt?“
 
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