Textatelier
BLOG vom: 01.12.2008

CH-Abstimmungen: Genug von globalisierenden Innovationen

Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein CH (Textatelier.com)
 
Am Sonntag, 30.11.2008, hat die Schweiz wieder einmal ein Musterbeispiel an demokratischer Staatsgestaltung geliefert, zumal wir keine Angela Merkel, keinen Silvio Berlusconi, keinen Nicolas Sarkozy, keinen George W. Bush oder gar Barack Obama als Entscheidungsträger und Erlöser von allem Übel haben, keinen, der unsere Geschicke bestimmt. Bei uns spricht das Volk. Und das kommt auf jeden Fall besser heraus als wenn man die versammelten Mächtigen dessen Interessen vertreten lässt. Nur die Wahlen in den Bundesrat haben wir dummerweise an die Bundesversammlung delegiert, die dann dafür sorgt, dass das Mittelmass dominiert, und wenn irrtümlicherweise einmal eine überlegene Persönlichkeit hereinrutscht, fliegt sie bei der nächsten Gelegenheit wieder hinaus. Um die hinterhältigen politischen Ränkespiele zu beenden, werden wir, das gewöhnliche Volk, demnächst auch die Bundesratswahl in unsere Hände nehmen müssen. Wir sind darin geübt, stapelweise Wahl- und Stimmzettel auszufüllen, selber und in aller Freiheit zu bestimmen. Dann haben wir auch keinen Grund zum Revoltieren, weil wir uns alles selber einbrocken, auch das, was schief herausgekommen ist. Dann fressen wir aus, benehmen uns unter gelegentlichem Murren wie gute Verlierer.
 
In der vielgestaltig strukturierten Schweiz gibt es nationale, kantonale und kommunale Abstimmungen, um spezifische Lösungen mit Tiefenschärfe herbeizuführen. Die nationalen Abstimmungen sind die bedeutendsten, weil ihre Resultate fürs ganze Volk gelten, wobei für wichtige Abstimmungen das Ständemehr (die Mehrheit der Kantone) und zudem das Volksmehr nötig sind, so bei einer Änderung der Bundesverfassung über eine Volksinitiative oder das obligatorische Referendum, beim Beitritt zu Organisationen kollektiver Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften, weshalb wir auf der Hut sein müssen, dass keine schleichenden oder hinterlistigen Anbindungen (wie jene der Schweiz an die Nato über die so genannte Partnerschaft für Frieden) stattfinden. Und dazu gehören auch dringlich erklärte Bundesgesetze ohne Verfassungsgrundlage mit Geltungsdauer über einem Jahr. Nur bei fakultativen Referenden genügt das Volksmehr.
 
AHV-Kasse geschont
Am Volks- und am Ständemehr gescheitert ist am 30.11.2008 die Volksinitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds „für ein flexibles AHV-Alter“. In der Schweiz gilt das Alter 64 für Frauen und 65 für Männer als Beginn der Bezugsberechtigung von Renten aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung, eine akzeptierte männerfeindliche Lösung. Die Initiative verlangte, dass sich Personen mit einem Erwerbseinkommen, das kleiner als 120 000 CHF pro Jahr ist, sich mit 62 Jahren ohne Rentenleistungseinbusse in Pension begeben können, was bei 98 % aller Frauen und 85 % der Männer zutrifft. Das hätte der Kasse Mehrkosten von etwa 1,5 Milliarden pro Jahr beschert. Zudem wird beinahe jede 3. Rente an Schweizer im Ausland ausbezahlt, wo die Kontrolle schwer gewesen wäre, ob einer die Rente bezieht und gleichwohl arbeitet. Solche Missbräuche sind von der Invalidenversicherung hinlänglich bekannt, und sie sollen nun endlich abgestellt werden.
 
Das Abstimmungsresultat ist auch unter dem Aspekt der neoliberalen Wirtschaftsphilosophie erfreulich: Sie ist darauf ausgerichtet, ältere, erfahrene Mitarbeiter möglichst frühzeitig aus dem Geschäftsverkehr zu katapultieren, damit sie kurzsichtigen Innovationen nicht im Wege stehen und zudem wegen ständiger Lohnerhöhungen verhältnismässig teuer geworden sind. Von Erfahrungen unbelastete und dementsprechend flexible Leute, die eher Gewähr für kurzfristige Gewinne bieten, sind gefragter. Bei dieser Philosophie ist es schon fast ein Sakrileg, weiter als 3 Monate tief in die Zukunft zu blicken.
 
Erschwerter Weg zur „Ware Bildung“
Manchmal gibt es in der Schweiz auch kantonale Entscheide, welche das Geschehen auf nationaler Ebene beeinflussen. Dazu gehört das HarmoS-Projekt, diese beabsichtigte Vereinheitlichung des bisher kantonal geregelten Schulwesens im Hinblick auf die globale Einheitswelt, in der die Bildung zur Ware verkommt und bereits Kleinkinder über einen zweijährigen obligatorischen Kindergarten, Mittagstische, Frühenglisch in der Primarschule globalisierungstauglich gemacht werden sollen. Dieses Projekt tritt in Kraft, wenn 10 Kantone dem HarmoS-Konkordat zugestimmt haben, allerdings nur jenen Kantonen, die es haben wollten. Bei der jüngsten Abstimmung haben nun die Ostschweizer Kantone Graubünden und Thurgau das Ansinnen abgelehnt; bereits vorher hat der Kanton Luzern Nein gesagt. St. Gallen und Zürich gaben ihr Ja-Wort, womit jetzt insgesamt 8 Kantone beitrittswillig sind: 6 Kantone haben schon früher zustimmend genickt: SH, GL, VD, JU, NE, VS. Schweizweit könnte das Konkordat vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden, wenn 18 Kantone zustimmen sollten; diese Gefahr ist etwas vermindert.
 
Wahlen im Aargau
Bei den Regierungsratswahlen bei uns im Kanton Aargau ist Bildungsdirektor Rainer Huber (CVP) im 1. Wahlgang nicht gewählt worden; wahrscheinlich ist er als HarmoS-Fan über seine bildungsreformerischen Aktivitäten gestolpert. Ein deutliches Zeichen. Dafür wurde neben dem Sozialdemokraten Urs Hofmann, dem offensichtlich enorme Werbemittel zur Verfügung standen, wie man sie sonst bestenfalls im rechten Lager findet, die Biobäuerin Susanne Hochuli (43, „Grüne“) in die Regierung gewählt. Ich vermute, dass sie weniger eine sozialistische als vielmehr eine ökologisch orientierte Politik machen wird. Die Sozialdemokraten gehören aus Gründen der Konkordanz (anteilsmässige Vertretung des Wählerpotenzials) in die Regierung, was aber ebenso sehr für die SVP (Schweizerische Volkspartei) zutrifft. Der SVP-Mann und Nationalrat Luzi Stamm, der sich mit der „Aargauer Zeitung“ angelegt hatte und von dieser heruntergemacht wurde, schaffte es im 1. Wahlgang leider nicht. Diese Nichtwahl widerlegt meine These, dass in der Volkswahl fähige Menschen die besseren Chancen hätten …
 
Das Kiffen bleibt verboten
Wer seine Unzufriedenheit innerhalb der Demokratie als Diktatur der Mehrheit mit einem legalen Joint vertreiben möchte, kann dies weiterhin nicht tun: Der private Konsum von Haschisch und Marihuana bleibt in der Schweiz weiterhin strafbar, obschon das angeblich 500 000 Schweizer tun sollen. Die Hanf-Initiative zur Entkriminalisierung von Cannabis-Produkten ist abgelehnt worden. Dafür ist die Revision des Betäubungsmittelgesetzes angenommen worden. Diese Revision bringt unter anderem Rechtssicherheit für die „medizinisch begründete Abgabe von Heroin an Schwerstsüchtige“ und eine definitive Verankerung des schon seit rund 15 Jahren verfolgten Konzepts in der schweizerischen Drogenpolitik ‒ basierend auf den 4 Säulen Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression. Wichtig wäre meines Erachtens die vermehrte Anwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken; damit könnten Behandlungserfolge bei wesentlich geringeren unerwünschten Nebenwirkungen erzielt werden. Weltweit laufen verschiedene Forschungsprojekte über die Wirkung von THC und Cannabisextrakten auf Asthma, Augeninnendruck, Schmerzen, Appetitlosigkeit, Entzündungen, Hirntrauma und Muskelkrämpfe; die Forscher erforschen also etwas, das durch eine beliebige Menge von Erfahrungen erwiesen ist. Eine Untersuchung an der Berner Klinik Montana mit 50 Multiple-Sklerose-Patienten kam zu diesem Resultat: „Der auf THC standardisierte, natürliche Cannabisextrakt hat sich als antispastisch erwiesen"; dies erklärt Claude Vaney, Chefarzt und Leiter der Studie.
 
In dieser Beziehung sind noch wesentliche Neuorientierungen fällig; die Absage an die Hanf-Initiative, die das Kiffen und den Hanfanbau für den Eigenbedarf erlauben wollte, wird diesbezüglich eher hinderlich sein.
 
Umweltschützer dürfen wirken
Dafür wurde die FDP-Initiative zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei Volks- oder Parlamentsentscheiden erfreulicherweise flächendeckend abgelehnt. Das bedeutet also, dass es Natur- und Heimatschutzverbänden weiterhin möglich sein soll, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften bei Bauprojekten zu verlangen und durchzusetzen; die Gegner waren der Auffassung, dass dies eine Bauverhinderungspolitik sei; denn in der neoliberalen Philosophie hat der Natur- bzw. Umweltschutz keinen Platz.
 
Keine Gnade für Kinderschänder
Die Volksinitiative des Vereins Marche Blanche „für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“ ist knapp angenommen worden. Kinderschänder werden in der Schweiz somit bis zu ihrem Lebensende nicht vor Strafverfolgung sicher sein, hoffentlich auch jene aus dem klerikalen Sektor. Der juristische Vollzug solcher Bestimmungen dürfte zweifellos schwierig sein, wird aber hoffentlich eine präventive Wirkung entfalten.
*
Also hat das Schweizervolk gesprochen. Weltveränderndes ist nicht dabei; doch sind wichtige Anzeichen zu erkennen, dass die Schweizer zunehmend erkennen, dass dem Vormarsch der vereinheitlichenden Globalisierung im Detail und auf allen Ebenen entgegengetreten werden muss – nach alledem, was aus den Ländern der weltbeherrschenden Wertegemeinschaft in der letzten Zeit auf uns zugekommen ist.
 
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