Ehetragödie endete mit Mord
Aus der Geschichte von Biberstein
Von Ruedi Schläpfer
Ein Mordfall erschütterte vor mehr als 150 Jahren das Aargauer Dorf Biberstein. Dieser „Mordfall Burkhard“ zeigt eindrücklich, in welche menschlichen Abgründe man blickt und auf welche menschlichen Tragödien und archaischen Leidenschaften man stossen kann, wenn man sich näher mit der Ortsgeschichte beschäftigt. Der Historiker Markus Widmer-Dean hat bei seiner Arbeit an der Bibersteiner Ortsgeschichte den Mordfall wieder entdeckt, und er hat freundlicherweise das Material für diese Arbeit zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank!
Am 17. Dezember des Jahres 1853 wurde in Biberstein, morgens nach 3 Uhr, die 44 Jahre alte Maria Burkard, Tochter des Heinrich Schärer, bewusstlos und halb tot aus dem Gülleloch (Jauchegrube) unter dem Schweinestall herausgefischt. Die Unglückliche lebte nur noch wenige Stunden und verstarb im Verlaufe des gleichen Morgens. Nachbarn, Zeugen und Gericht verdächtigten ihren Ehemann Jakob des Mordes. Er und seine 18-jährige Tochter Anna wurden verhaftet.
Eine Flösserfamilie
Jakob Burkhard war damals 56 Jahre alt und verdiente seinen Lebensunterhalt als Flösser. Er hatte sich 21-jährig mit Anna Maria Schärer verheiratet, die aber schon nach weniger als 3 Ehejahren kinderlos verstarb. Darauf heiratete er Maria Schärer, wohl die um 9 Jahre jüngere Schwester der ersten Ehefrau. Maria gebar ihm 6 Kinder: 2 Knaben und 4 Mädchen, wovon eines nach nur anderthalb Monaten verstarb. Die Ehe stand nicht unter einem guten Stern. Beide sollen „wie die ganze Familie sehr dem Branntwein ergeben“ gewesen sein. Dabei litt Maria unter dem rohen und gewalttätigen Charakter ihres um 12 Jahre älteren Ehemannes so sehr, dass sie sich unter seinen Schlägen einmal gar den Oberschenkel ausgerenkt hatte. Aus welchen Gründen sie von ihrem Ehemann 4 Wochen vor ihrem Tod aus dem Hause geprügelt worden war, wissen wir nicht. Jedenfalls fand Maria in der kalten Winterzeit während 4 Wochen Unterschlupf bei Verwandten und Nachbarn, und zeitweise schlich sie sich nachts in die untere, nicht bewohnte Stube, wo sie auf ihrem Bettzeug auf dem Ofen übernachtete. Wenn sie dabei von ihrem Mann ertappt wurde, jagte er sie unter Drohungen regelmässig wieder aus dem Hause.
Selbstmord?
Jakob Burkhard und seine Tochter Anna stritten jede Tat ab und behaupteten, die Unglückliche habe Selbstmord begangen. Tatsächlich berichteten Zeugenaussagen über Selbstmordgedanken der unglücklichen Frau. Sie zeigen, dass Maria offenbar eine gläubige Frau war, die es bereute und sich schämte, in ihrer Not einmal daran gedacht zu haben, sich zu ertränken. Alle Umstände und alle Wahrscheinlichkeit sprachen aber gegen diese recht unbeholfen begründete Selbstmordthese. Auch das Bezirks- und das Obergericht glaubten nicht an eine „Selbsthandansichlegung der Denata“ (Verstorbenen), wie sie sich im damaligen Juristendeutsch äusserten. Dabei ist übrigens interessant, dass im ganzen Dokument des Obergerichts Maria Burkhard nie für würdig befunden wurde, mit Namen genannt zu werden. Gegen die Selbstmordthese sprach die Kleinheit des Güllenlochs (Öffnung: 115 x 37 cm), durch die sich die „stark gebaute“ Frau richtig hätte zwängen müssen; zudem die Lage der Toten (sie lag auf dem Rücken, mit den Füssen bei der Öffnung) und die Tatsache, dass die Deckbretter wieder fein säuberlich über der Öffnung verschlossen waren, als man sie fand!
Erwürgt!
Das Gericht ging eindeutig von einem Mord des Ehemannes aus, denn die Beweislast erwies sich trotz Leugnens von Vater und Tochter als erdrückend. Schon sein „schuldverrathendes Wesen“ beim Verhör wirkte belastend: Verstockt, gehetzt, widersprüchlich, berechnend soll er sich dabei verhalten haben. Eine Reihe von Zeugenaussagen belasteten ihn sehr direkt. Zudem stellte die gerichtsmedizinische Untersuchung fest, dass Maria mit Gülle in der Lunge offenbar zwar erstickt war, doch seien die Erstickungssymptome auf ein Erwürgen zurückzuführen. Spuren dieses Würgens fanden sich in feinen Hautrissen und einem Daumennagel-Abdruck am Hals der Getöteten! Der Gerichtsmediziner kam in seiner Expertise zum Schluss, „dass der Ehefrau des J. Burkhard, Klausen, mit höchster Wahrscheinlichkeit von fremder Hand so lange die Luftröhre comprimirt (zugedrückt) worden, bis sie bewusstlos und ohnmächtig, in welchem Zustande sie dann in den Jauchebehälter gebracht worden sei.“
Das Motiv
Fehlt noch das Motiv des Mordes: Über den Grund des Ehestreits wissen wir wenig. Vielleicht hat eine Rolle gespielt, dass die 18-jährige Tochter Anna der Mutter gegenüber „roh und frech“ war, während sie dem Vater oft „besondere Liebe bewiesen“ habe. Jedenfalls scheint Anna in der fraglichen Nacht ihre auf dem Ofen schlafende Mutter beim Vater verraten zu haben, und vieles spricht dafür, dass Vater und Tochter in dieser Nacht gemeinsame Sache machten. Das Gericht sah ein mögliches Motiv vor allem bei vermögensrechtlichen Interessen. Jakob Burkhard habe sich nämlich einige Tage vor der Tat darum bemüht, eine Hypothek aufzunehmen. Er sei beim Gemeinderat abgeblitzt, weil er keine Verfügungsgewalt über das Vermögen seiner Frau habe vorweisen können. Solange diese lebe, sei da nichts zu machen, erklärte man ihm. Das Gericht glaubt, zu diesem Zeitpunkt sei der Entschluss zum Mord gefasst worden.
Die Mordnacht
So lässt sich also aus Distanz von 150 Jahren die Nacht vom 16. auf den 17. Dezember 1853 wie folgt rekonstruieren: Maria Burkhard blieb bis nach Eindunkeln im Nachbarhaus Schärer versteckt. Um 18 Uhr verabschiedete sie sich, um sich zu ihrem Schlafplatz in ihr Haus einzuschleichen. Um 3 Uhr in der Nacht hörte eine Nachbarin durch die offenbar sehr dünne Wand Burkhards hinkende Schritte die Treppe hinuntergehen; darauf hörte man „aus der unteren Stube einen dreimaligen erstickten weiblichen Weheruf“. Anschliessend haben andere Zeugen gehört, wie bei Burkhards die Tenntüre geöffnet wurde. Aufmerksam spionierende Nachbarn gab es also schon damals genügend, mutiges Eingreifen war dagegen auch früher Mangelware! Immerhin hörten etwas später 2 Flösser im Gülleloch ein Schreien und „Flotschen“ oder „Schwadern“, worauf sie die Unglückliche herausholten. Gleichzeitig sahen sie durch das Stubenfenster die voll angekleidete Tochter Anna mit einer anderen Person debattieren. Als der herbeigeeilte Gemeinderat Jakob Burkhard aus dem Bett zur sterbenden Ehefrau holte, soll dieser gesagt haben „Meinetwegen verrek sie!“ Den Arzt herbeizurufen, weigerte er sich.
Todesstrafe
Das Gericht kam zum Schluss, dass für etwas Anderes ausser Mord „nach der natürlichen Ordnung der Dinge keine Wahrscheinlichkeit vorhanden sei“. Mord war damals noch mit dem Tode zu bestrafen. Falls dafür kein Geständnis und keine Beweise, sondern nur Indizien vorlagen, war die Todesstrafe allerdings nicht möglich. So erklärt sich vielleicht das hartnäckige, wenn auch ungeschickte Leugnen Jakob Burkhards: Es ging um sein Leben! So wurde er für 24 Jahre „zur Kettenstrafe langwierig im zweiten Grade“ verurteilt. Die Tochter Anna dagegen wurde mangels genügender Beweise für eine Mittäterschaft freigesprochen. Eine Entschädigung für die immerhin fast einjährige Untersuchungshaft wurde ihr dagegen verweigert.
Wir wissen heute, dass Jakob Burkhard die Kettenstrafe im Gefängnis von Baden nur ein Jahr lang erdulden musste. Eine höhere Macht hat schliesslich doch ein Todesurteil über ihn verfügt. Im Familienregister Biberstein, Bd. 1, S. 170, lesen wir nämlich unter seinem Namen: „Underm 14. Dez. 1855 in den Flammen des Zuchthausbrandes in Baden geblieben (als Sträfling).“
Angaben über den Autor
Dr. Rudolf Schläpfer, geb. 1941, ist Historiker und war bis 2004 Hauptlehrer für Geschichte an der Alten Kantonsschule Aarau. Studium der Allgemeinen und Schweizergeschichte und der deutschen Literaturgeschichte an der Universität Zürich mit Promotion 1969; Turn- und Sportlehrerdiplom an der ETH Zürich 1962; Hobby: Langjähriger Redaktor und Präsident der Bibersteiner „Dorfziitig“; Publikationen u.a.: Weltgeschichte, 2 Bände (zusammen mit Joseph Boesch), Rentsch-Verlag; Die Ausländerfrage in der Schweiz vor dem Ersten Weltkrieg, Juris Druck + Verlag Zürich 1969; Geschichte der Gemeinde Rehetobel, Verlag Schläpfer Herisau 1969 (" . . . eine der schönsten Gemeindegeschichten der Schweiz überhaupt", laut Prof. Stefan Sonderegger).
Adresse:
Dr. Rudolf Schläpfer, Zwannenrain 1, CH-5023 Biberstein; +41 62 827 25 88; rud.schlaepfer@bluewin.ch
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