Kuriose Urteile aus aller Welt
Eine Dokumentation von Heinz ScholzIn dieser Arbeit finden Sie die kuriosesten Urteile aus aller Welt. Die unglaublichsten Urteile kommen nicht aus dem "alten Europa", sondern aus dem Land der unbegrenzten "Unmöglichkeiten", den USA (bitte beachten Sie dazu auch die Dokumentation über kuriose Gesetze). Dort gibt es ja auch die kuriosesten Gesetze. Durch einen geschickten Anwalt können die ungewöhnlichsten Fälle gewonnen werden. So war es möglich, dass eine schusslige Amerikanerin, die ihren Kaffee verschüttet hatte, Schmerzensgeld bekam, oder ein Dieb, der in ein Haus eingebrochen war und nicht mehr herauskam und sich von Hundefutter ernähren musste, wegen der erlittenen Torturen Geld bekam. Recht erhielt auch eine Frau, die beim Einkaufen über ihr eigenes Kind stolperte und sich dabei verletzte. Das unglaublichste Urteil war eine lebenslange Strafe wegen Bespucken eines Polizeibeamten; in der Schweiz bespuckte ein Bundesrichter einen Journalisten. Der Richter musste zurucktreten.
Straffrei dank Kunstherz
Der Schwede Leif Steinberg ging wegen eines Kunstherzes straffrei aus. Er war angeklagt wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Wegen seines Herzleidens kam es nie zum Prozess. In Schweden gilt als tot, dessen eigenes Herz zu schlagen aufgehört hat.
Textatelier-Kommentar: Vielleicht ist das Leben mit einem Kunstherzen, begleitet von all den Medikamenten, tatsächlich keines mehr!
Polka hören als Strafe
Wer kennt sie nicht, die jugendlichen und sicherlich schon schwerhörigen Fahrer, die bei lauter Musik mit ihrem Auto durch die Gegend rasen. Sie beschallen nicht nur ihre eigenen Ohren, sondern auch diejenigen in ihrer näheren und weiteren Umgebung. Da kann man getrost sein eigenes Radio ausschalten, wenn so eine fahrende Stereoanlage heranbraust.
Die Burschen können froh sein, dass sie nicht in Amerika leben. Dort gibt es ausgefallene Strafen für solche Lärmerzeuger. So wurde kürzlich ein 19-jähriger Amerikaner zu einer "grausamen" Strafe verdonnert. Er wurde zum Anhören von 4 Stunden Polka-Musik verurteilt, weil er mit seinem Lastwagen durch die Stadt gefahren war und dabei mit voll aufgedrehter Stereoanlage Rap gehört hat. Der Richter war der Ansicht, dass jeder das Recht haben müsse, seine Musik zu hören, aber andere dabei nicht zu belästigen, die einen anderen Geschmack haben. Er entschloss sich, dass der Mann eine solche Belästigung auch einmal am eigenen Leib spüren sollte. Statt Pop gab es Polka. Die Beschallung mit dieser Musik wurde von Polizeibeamten überprüft. Es ist nicht überliefert, welches Gesicht der Bursche machte, auf jeden Fall ein sehr dummes.
Kommentar: Was haben wir Europäer denn verbrochen, wenn wir aus allen einheimischen Mainstream-Radios fast nur US-Pop hören müssen?
(Quelle: www.123recht.net)
Eine gefallene Gastgeberin
Während einer Feier setzte ein Gast just in dem Moment seinen Fuss nach hinten, als die Gastgeberin, eine Rechtsanwältin, vorüberging. Sie stürzte nicht nur, sondern verklagte den Gast und verlangte für die erlittene Verletzung Schmerzensgeld. Die Geldgierige hatte jedoch Pech: Das Landgericht Münster als auch das Oberlandesgericht Hamm wiesen die Klage ab. Begründung: Man könne vom Gast einer lockeren Feier nicht erwarten, dass er das Geschehen über den Bereich seines Stehtisches hinaus beobachte. Es sei allgemein bekannt, dass man zur Gewichtsverlagerung seinen Fuss auch typischerweise nach hinten setzt.
In Amerika hätte die Dame sicherlich Recht bekommen.
Das folgende Urteil vom Januar 2000 ist haarsträubend und unverständlich: In Texas spricht ein Volksgericht Kathleen Robertson 780 000 Dollar Schadenersatz zu, weil sie in den Gängen des Supermarktes stolperte und sich verletzte. Sie stolperte jedoch nicht über Konservendosen oder andere Dinge aus dem Markt, sondern über ihr eigenes Kind.
(Az 9 U 141/00 und www.123.recht.net)
Von Moskitos belästigt
Stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Sie verbringen einen wunderschönen Urlaub in der Karibik, werden dort aber von Moskitoschwärmen belästigt. Ein Urlauber wurde von 500 Moskitos schachmatt gesetzt. Wieder zu Hause, reklamierte er einen Reisemangel. Das Touristikunternehmen ging jedoch nicht darauf ein. Vor dem Landgericht Hamburg wurde die Sache verhandelt. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass Urlauber in tropischen und subtropischen Gegenden nicht von Naturgegebenheiten ihres Heimatlandes ausgehen dürfen. Die Klage wurde abgewiesen.
(Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. Januar 1997 –
Az.: 302 S 112/96).
Unzulässige Raumhöhe
Ob Sie es glauben oder nicht, nach Ansicht des Bundessozialgerichtes, ist die Raumhöhe entscheidend, ob einem Masseur oder einem medizinischen Bademeister die Kassenzulassung verwehrt wird oder nicht. Denn, so die Begründung der Richter, bei einer Raumhöhe unter 2,50 Metern ist keine "zweckmässige Leistungserbringung" möglich. Die Praxisräume sollen also mindestens 2,50 Meter hoch sein, in den vorliegenden Fällen hatten diese nur eine Höhe von 2,17 bis 2,40 Meter.
Kommentar: Bei der geforderten Raumhöhe kann sich sowohl der Patient als auch der Masseur niemals den Kopf an einer Decke anschlagen. Sinnvoll wäre eine geforderte Raumhöhe von 2,50 Meter jedoch für Basketballriesen über 2,20 Meter.
(Urteil des deutschen Bundessozialgerichts, 27.3.1996; Az.: 3RK25/95).
"Drive-in" für Apotheken
Ein geschäftstüchtiger Apotheker hatte eine glänzende Idee. Nach Vorbild von Mac Donald's eröffnete er an der Aussenwand seiner Apotheke einen Autoschalter. Hier konnten besonders eilige Kunden ihre Arzneien abholen. Die Richter waren anderer Meinung. Sie argumentierten, dass Apotheker, die Ware im "Drive-in" verkaufen, keine ausreichende Beratung über Risiken von Arzneimitteln geben könnten. Somit war die grandiose Idee gestorben.
(Urteil des deutschen Bundesverwaltungsgerichts, 22.1.1998, Az.: 3 C 6/97).
Strafe für nachlässige Pflegerin
Eine Pflegerin, die eine 95-jährige Schlaganfall-Patientin betreute und nachts unbeaufsichtigt liess, wurde zu einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 8000 DM verurteilt, obwohl diese Nachlässigkeit zu keinem Unglücksfall führte. Der Gesundheitszustand der Schwerkranken hätte sich jedoch, so die Begründung des Gerichts, schlagartig ändern können.
(Urteil des OLG Zweibrücken, 18.8.1997; Az.: 1 Ss 159/97).
Bordellbesuch als Arbeitsunfall
In Griechenland wurde einer Witwe eine Rente zugesprochen, obwohl ihr Mann in einem Bordell auf den Philippinen verstarb. Der Vorfall wurde als Arbeitsunfall angesehen, weil ein direkter Zusammenhang zu den "Eigenheiten des Matrosenberufes" bestehe. Die Begründung lautete: Die Erfüllung der beruflichen Pflichten bedeuteten in der Seefahrt eine längere Trennungszeit von Eheleuten, in der sich der Ehemann durchaus vernachlässigt fühlen könne. Der Tod beim Besuch eines Freudenhauses zu Erholungszwecken sei eindeutig als Berufsrisiko zu werten. Der Witwe wurde in ihrer Klage auf Hinterbliebenenrente Recht gegeben, da ihr Mann "in Folge der Erfüllung seiner beruflichen Pflichten" verstarb.
Kommentar: Es wäre sicherlich interessant zu erfahren, ob die Partner der Politiker, Soldaten, Journalisten und andere Personen, die lange Zeit vom Ehepartner getrennt in der Ferne weilen und in die geschilderte Situation geraten, auch Rente bekommen.
(Quelle: www.123recht.net)
Teure Pinkelpause
Ein Mann, der zu viel Alkohol konsumierte und in einem Park eine zehnminütige Pinkelpause einlegte, wurde von einer Frau beobachtet. Sie war der Meinung, der Pinkler würde sich zu lange mit seinem besten Stück beschäftigen. Der Mann verteidigte sich und meinte, er habe deshalb reichlich getrunken, weil er zu Hause dies nicht tun dürfe und er benötige ebenso lange zum Urinieren. Die Aussage des Mannes half nichts, er wurde von der Richterin zu einer Geldstrafe von 2100 Mark wegen Exhibitionismus verdonnert.
Auch im Südschwarzwald wurde einmal ein Mann, der im Wald gepinkelt hatte, von einer herumwandelnden Dame angezeigt.
Kommentar: Wer als Wanderer sich im Wald oder auf Feld und Flur erleichtern will, sollte unbedingt seinen Röntgenblick schweifen lassen und den Hosenschlitz erst öffnen, wenn kein weibliches Wesen in der Nähe ist.
(Quelle: www.123recht.net)
Dass man auch als Verbrecher beim Pinkeln aufpassen muss, zeigt ein Fall aus Freiburg i. Br. Dort konnte sich ein Mann nicht mehr zurückhalten, er pinkelte an die Hauswand einer Gaststätte. Die Polizei erwischte den Pinkler und nahm ihn näher unter die Lupe. Der Pinkler war mit einem gestohlenen Auto zum Pinkeln vorgefahren und wurde per Haftbefehl gesucht. Das Auto wurde sichergestellt und der Mann in Polizeigewahrsam genommen. Nun kann er im Polizeiarrest die sanitären Anlagen überprüfen.
(Quelle: "Badische Zeitung", 18. Juli 2003)
Der Hühnerschreck
Stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Sie fahren mit einem Auto zu einem Hühnerstall. Dort parken Sie und schlagen die Tür zu. Vor Schreck fallen alle Hühner tot um. Sie bekommen eine Klage an den Hals. Der Richter entscheidet jedoch zu Ihren Gunsten: Keine ausgedachte Geschichte des Autors, sondern Tatsachen. Der geschilderte Fall wurde nämlich vom Oberlandesgericht Hamm (D) entschieden. Begründung des Richters: Der Autofahrer hätte mit dieser "übertriebenen Reaktion der Hühner"nicht rechnen müssen.
(Quelle: www.123recht.net)
Tritt ins Hinterteil
Das Landesgericht Düsseldorf verhandelte einen Fall, der mit folgender Urteilsbegründung endete:
"Der Tritt ins Gesäss einer unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung geschieht."
Kommentar: Diese Art von Gehirnjogging war mir vollkommen neu. Bisher führte nur ein Gehirntraining, eine "Kopfnuss" oder anregende Mittel oder mehr Geld zu einer Leistungssteigerung. Ich wusste gar nicht, dass das Hinterteil mit dem Gehirn in Verbindung steht.
(Quelle: www.123recht.net)
Belästigung eines Polizeihundes
In den USA drehte ein Bürger einmal den Spiess um. Er bellte einen Hund an. Sein Pech, das Tier war ein Polizeihund und wurde von einem Polizisten ausgeführt. Dieses Verhalten könnte dem Beller ein Jahr Gefängnis oder eine 1000-Dollar-Strafe einbringen. Begründung: Die Belästigung von Polizeihunden wird als Behinderung der Polizeiarbeit angesehen und ist gesetzlich verboten.
Kommentar: Achten Sie in Zukunft darauf, wen sie anbellen!
(Quelle: www.123recht.net)
Nicht mehr stöhnen
Per Gericht erhielt jetzt eine Italienerin einen Maulkorb verpasst. Sie darf während sexueller Tätigkeiten nicht mehr herumbrüllen. Zur Verhandlung kam es, weil die wilden Stöhngeräusche und Schreierei die Nachbarn nervten. Eine zweiwöchige "verordnete" Probezeit war nicht erfolgreich. Die Dame stöhnte weiter, dass sich die Balken bogen. Der Ehemann dazu: "Ich kann nicht, wenn sie nicht schreit!" Der Richter verhängte ein Stöhnverbot von 23 Uhr bis 7 Uhr. Die beiden halten sich daran, aber nun stöhnt die Frau tagsüber.
(Quelle: www.123recht.net)
In der Garage gefangen
Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie brechen in ein Haus ein und wollen dieses durch die Garage verlassen, können jedoch durch eine Störung des Öffnungsmechanismus nicht hinaus. Der Rückweg über die Wohnung ist auch nicht mehr möglich, da die Tür automatisch ins Schloss gefallen war. Was tun? Nun, Sie bleiben so lange gefangen, bis der Besitzer aus dem Urlaub zurückkommt. In der Gefangenschaft ernähren Sie sich von Trockennahrung für Hunde und Pepsi. Sollten Sie in den USA in diese Situation kommen, dann verklagen Sie einfach den Besitzer für erlittene Torturen. Sie glauben mir nicht, dass so etwas möglich ist? Der Fall ereignete sich in Pennsylvania. Terrence Dickson erhielt tatsächlich eine halbe Million Dollar für 8 Tage Gefangenschaft zugesprochen.
Kommentar: Ein für den Geisteszustand in den USA bezeichnendes Urteil!
(Quelle: "Der Aufdecker")
Über die Hand gefahren
Der 19-jährige Carl Truman erhielt 74 000 Dollar Arztkosten zugesprochen, weil ihm sein Nachbar beim Anfahren mit einem Honda Accord über die Hand gefahren war. Es spielte keine Rolle, dass der Bursche unbemerkt vom Fahrer gerade die Radkappe klauen wollte.
(Quelle: "Der Aufdecker")
Sodawasser an den Kopf
Amber Carson war in Rage. Sie stritt sich mit ihrem Freund in einem Restaurant in Philadelphia. Der Streit eskalierte; sie wusste sich nicht mehr mit Worten zu helfen, sie schüttete ihm den Inhalt eines Sodawasserglases ins Gesicht. Bald darauf wollte sie das Lokal verlassen, rutschte jedoch auf dem feuchten Boden, den sie verursacht hatte, aus und brach sich das Steissbein. Sie verklagte den Restaurantbesitzer und erhielt vom Richter 13 000 Dollar Schmerzensgeld zugesprochen.
(Quelle: "Der Aufdecker")
2 Zähne ausgeschlagen
Ein ähnlich kurioses Urteil wurde in Delaware gesprochen. Kara Walton stürzte beim Hinausklettern aus dem Toilettenfenster eines Nachtlokals und schlug sich 2 Zähne aus. Sie wollte nämlich aus dem Fenster fliehen, um ihre Rechnung in Höhe von 3,50 Dollar nicht bezahlen zu müssen. Das Gericht sprach ihr 12 000 Dollar plus Zahnarztkosten zu.
Kommentar: Nun weiss ich endlich, was ich zu tun habe, wenn ich ein Gebiss benötige.
(Quelle: „Der Aufdecker“)
Er verliess den Fahrersitz
Merv Grazinski aus Oklahoma City war stolzer Besitzer eines 10 Meter langen Motor Home der Marke Winnebago. Während der Fahrt verliess er den Fahrersitz und bereitete sich einen Kaffee in der Kabine. Das führerlose Vehikel schoss über den Strassenrand hinaus und drehte sich im Kreise. Was übrig blieb, war ein schrottreifes Fahrzeug. Der findige Fahrer verklagte darauf die Firma, weil im Manual kein Hinweis zu finden war, dass man während der Fahrt das Steuer nicht verlassen dürfe, um einen Kaffee zuzubereiten. Das Gericht sprach dem "Hirnlosen" 1,75 Millionen Dollar zu plus die Kosten für eine neues Motor Home. Die Herstellerfirma nahm dann sofort in dem Manual eine Passage auf, dass man während der Fahrt den Fahrersitz nicht verlassen darf.
(Quellen: "Der Aufdecker" und "politikforum-Text-Archive")
Lebenslang für Spucker
John Marquez aus Oklahoma City konnte dem Drang des Spuckens nicht widerstehen und schleuderte die geballte Feuchtigkeit auf einen Polizeibeamten. Da er schon früher mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, schickte ihn ein Richter lebenslang hinter Gitter. Begründung des Richters: Er habe eine Körperflüssigkeit auf einen Regierungsbeamten geschleudert. Dies wäre in Oklahoma ein Verbrechen. Es bestehe nämlich die Möglichkeit, dass der Bespuckte mit Aids infiziert werden könne. Ein Test fiel jedoch negativ aus.
(Quelle: "Badische Zeitung" vom 4. Juli 2003)
Viagra trotz Risiko
Nach einem Infarkt litt ein Patient unter Potenzstörungen. Er wollte die Kosten für Viagra von seiner Krankenkasse erstattet haben. Die Krankenkasse lehnte dies wegen der damit verbundenen Risiken für einen erneuten Infarkt ab. Das OLG sah dies anders. Das Gericht sah zwar auch ein Risiko, aber letztlich müsse der Patient selber entscheiden, was er sich zumute.
Kommentar von Werner Bartens ("Badische Zeitung" vom 9. Juli 2003): Ist hier die Idee vom mündigen Patienten etwas zu weit getrieben? Es ist ja ein ermutigendes Signal, wenn die Krankenkassen ihren Kunden in dieser schweren Zeit die Stange halten müssen. Dass Gerichte das Ableben von Patienten beschleunigen und damit den Kassen Kosten sparen helfen, geht aber entschieden zu weit.
Nicht herumschleudern
Wenn ein Hochzeitsgast die Tanzpartnerin ohne ihren Willen zu heftig herumschleudert und beide aus dem Fenster stürzen, dann muss der Tänzer für die Behandlungskosten der Frau aufkommen und auch Schmerzensgeld bezahlen. Was lernen wir daraus? Tänzer sollten ihr Temperament zügeln und die Partnerin sanft herumwirbeln.
(Hanseatisches Oberlandesgericht, 6 U 262/98).
Pranger in Sursee (CH)
Wortlos Geld verdient
Wenn Sie einen schweigsamen Anwalt haben, der teilnahmslos die Verhandlung verfolgt und meint, "er hätte nichts zu sagen", dann müssen Sie trotzdem eine "Erörterungsgebühr" zahlen.
(Saarländisches Oberlandesgericht, 6W 63/00-19)
Hypnotiseur braucht "Fangnetze"
Wenn ein Hypnotiseur eine Frau in Trance versetzt und diese stocksteif auf den Boden fällt und sich dabei verletzt, muss der Meister Schadenersatz zahlen. Er müsse, um Verletzungen zu vermeiden, zukünftig Fangnetze installieren. In dem vorliegenden Fall erhielt eine Frau 4300 Mark an Schmerzensgeld.
(Amtsgericht Schwabach, I C 300/97)
Birkenfeld als Vorname
Ein Junge darf den Vornamen "Birkenfeld" tragen, wenn ein 2. Name angefügt ist, der das Geschlecht erkennen lässt. Eine Mutter setzte sich beim Standesbeamten durch, da sie auf ein Gerichtsurteil verwies, wo der Name "Garfield" erlaubt wurde.
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 20 W I 90/94)
Erst bremsen, dann Kaffeekanne retten
Sie fahren mit dem Auto gemütlich in den Urlaub, plötzlich fällt Ihnen die Kaffeekanne vom Beifahrersitz unter das Bremspedal. Laut einem Urteil dürfen Sie sich nicht bücken und die Kaffeekanne "retten", sondern erst zurückschalten und die Handbremse betätigen. In dem vorliegenden Fall endete der Rettungsversuch mit einem Unfall. Wegen grober Fahrlässigkeit entfällt der Anspruch aus seiner Vollkaskoversicherung.
(Oberlandesgericht Köln, 26 U 49/99)
Biss durch Stromschlag
Ein Hund schnüffelte beim Gassigehen an einer unzureichend isolierten Strassenbeleuchtung und erlitt dabei einen Stromschlag. Vor Schreck biss er die Halterin in die Hände. Die Kommune wurde verurteilt, der Geschädigten 1000 DM Schmerzensgeld zu zahlen.
(Landgericht Bückeburg, 2 O 277/96)
Aus dem Fenster gelehnt
Die sieht man öfters: Fussballfans der siegreichen Mannschaft fahren im Autokorso durch die Stadt. Es hängen Fahnen aus den Fenstern oder Schiebedächern der Autos. Aber nicht nur das, auch so mancher Fan befindet sich teilweise ausserhalb des Autos. Sollte ein solcher Bursche die Balance verlieren und aus dem Fenster stürzen, dann haftet der Fahrer für die Verletzungsfolgen zu 50 Prozent.
(Oberlandesgericht Karlsruhe, 10 U 24/98)
Toilettenbesuch als Arbeitunfall
Auch das gibt es: Sollten Sie auf dem Weg zur Arbeit die Fahrt mit dem Auto wegen einer vollen Blase unterbrechen und auf der Grünen Wiese verunglücken, dann gilt dies als Arbeitsunfall. Ein Arbeitnehmer wollte seine Notdurft verrichten, stürzte jedoch auf unebenem Gelände und brach sich dabei den Arm. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung.
(Sozialgericht Gelsenkirchen, S 10 U 256/98)
Hund sorgte für Überschwemmung
Die Hausratsversicherung zahlt nicht, wenn Sie die Wohnung für kurze Zeit verlassen und Ihren Hund im Bad einsperren, dieser dabei den Wasserhahn in der Badewanne aufdreht oder Klopapier ins WC stopft, dabei die Spülung betätigt und eine Überschwemmung verursacht.
(Landgericht Hannover, 19 S 1986/99)
Er irrte sich an der Zapfsäule
An einer Zapfsäule tankte ein Mercedesfahrer aus Versehen Benzin, obwohl das Fahrzeug ein Diesel war. Der daraus resultierende Schaden betrug 5000 Euro. Die Fahrzeugbesitzerin klagte und wollte den Schaden von der Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen. Aber der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied wie folgt: Weil das Tanken ein "Bedienungsvorgang" sei und deshalb ein "Bedienungsfehler" vorliege, könne die Frau nicht mit Schadenersatz rechnen.
(Quelle: "Badische Zeitung" vom 24. Juli 2003; AZ: IV ZR 322/02)
Verbrühungen mit Kaffee von McDonald`s
Dieser absurde Fall ging um die Welt: 2,9 Millionen Dollar erhielt die 81-jährige Stella Liebeck zugesprochen, weil sie sich Verbrennungen an Beinen, Geschlechtsteilen und Hinterbacken zugezogen hatte, nachdem sie eine Tasse heissen Kaffee von McDonald’s über sich ergossen hatte. Die Anwälte konnten nachweisen, dass der Kaffee einige Grade zu heiss war. Von einem Berufungsgericht wurde dieser hohe Betrag auf 640 000 Dollar reduziert. Später folgte eine aussergerichtliche Einigung.
Kommentar: Unglaublich, dass eine Schussligkeit so honoriert wird. Vielleicht warnt jetzt McDonald`s die Kunden: "Vorsicht, heisses Getränk, Sie können sich verbrühen!"
(Quelle: "Der Aufdecker")
Am 11. September 2003 meldete "Spiegel online" einen weiteren Fall einer Kaffeeverbrühung: In einem Lokal im "Disney Polynesian Resort" von Disneyworld in Orlando (Florida) war eine Kellnerin unvorsichtig. Ihr fiel nämlich ein mit brühheissem Kaffee gefüllter Kaffeebecher vom Tablett, der zwischen die Beine des 33-jährigen Familienvaters Andrew Alloco geriet. Das heisse Getränk verursachte bei diesem Mann Verbrennungen mit Blasenbildung und eine Verfärbung der Haut um seine Geschlechtsteile. Er leidet seither unter chronischen Schmerzen und kann auch seinen Beruf als Helikopter-Pilot nicht mehr ausüben. Für seine Qualen wurden dem Bedauernswerten von einem Gericht 670 000 Dollar zugesprochen.
Unharmonischer Intimverkehr
Der Kläger bucht für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca. Obwohl im Reiseprospekt ein Doppelbett im gebuchten Zimmer aufgeführt war, erhielt das Paar getrennte Betten. Schon in der ersten Nacht klappte es mit den Intimitäten nicht, da die Einzelbetten trotz Zusammenschieben immer wieder auf den rutschigen Fliesen auseinander drifteten. Der Kläger wollte nach Rückkehr aus seinem Urlaub von der Reisegesellschaft einen Teil der Reisekosten zurück haben, weil ein "friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis" während des 14-tägigen Urlaubs nicht möglich war. Das Gericht lehnte die Klage ab. Der Richter war der Ansicht, ein Beischlaf wäre auch in einem Einzelbett möglich, ausserdem hätte man die beiden Betten mit einer Schnur oder einem Gürtel zusammenhalten können.
(Quelle: Rechtsanwalt Wedding Fricke, Freiburg, "Wochenblatt", 23. Juli 2003)
Richter sind auch nur Menschen
"Auch Richter sind Menschen, die bisweilen etwas zu staunen oder zu lachen haben. Verkneifen müssen sie sich jedoch ein Grinsen, wenn Verhandlungen anstehen, in denen Themen der Parteien eigentlich 'zum Schiessen' wären", schreibt Rechtsanwalt Michael W. Felser im Internet (www.felser.de).
Richter dürfen auch nicht alles sagen, auch nicht im Scherz. Wie die Zeitung "Boston Herald" berichtete, sagte kürzlich ein Richter zu einer Asylsuchenden aus Uganda mit dem Vornamen Jane während einer Verhandlung: "Komm her Jane, ich Tarzan". Der Richter fand sich wohl in Gedanken in einen Tarzanfilm versetzt und sah nur noch die Urwaldtochter Jane, die er Lianen schwingend eroberte.
Damit noch nicht genug. Der betreffende Richter rief während der Anhörung eine Wetter-Hotline an, um seinen Urlaub zu planen. Der Richter wurde vom Dienst suspendiert. Warum? Er wollte doch nur eine langweilige Anhörung mit etwas Nützlichem verbinden. Andere Richter wären vielleicht eingedöst.
(Quelle: dpa-Meldung in der "Badischen Zeitung", 6. August 2003)
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