Textatelier
BLOG vom: 15.10.2016

Staaten, Völker, Nationalitäten

Anmerkungen zur EUropäischen Minderheitenpolitik

Von Reynke de Vos


Mehr als ein Vierteljahrhundert ist verstrichen, seit mit der Öffnung des Drahtverhaus an der ungarisch-österreichischen Grenze die Friedhofsruhe der Völker, die unter der Pax Sovietica lebten, beseitigt wurde. Was bis 1989/90 mehr oder weniger mit der Ideologie vom neuen, dem sowjetischen Menschen zusammenzuschweissen versucht worden war, brach danach unter (zum Teil kriegerischem) Lärmen auseinander. Da der marxistisch-leninistische  „Internationalismus“  wich, meldeten sich Nationen und Völker(teile) zu Wort, die es eigentlich gar nicht mehr hätte geben dürfen, wenn das kommunistische Weltbild vom Aufgehen in einer neuen, friedliebenden und angeblich allen zwischennationalen Hader hinter sich lassenden Menschengemeinschaft den Sieg davongetragen hätte. Dass dem nicht so war/ist, führ(t)en zum Teil kriegerische Nationalitätenkonflikte zwischen Mare Balticum und Ochotzkischem Meer vor Augen.

Die „nationale Frage“

Mit der Auflösung des russisch dominierten Sowjetimperiums und seines ihm ideologisch verbunden gehaltenen Vorhofs entstanden ebenso neue Nationalstaaten wie dort, wo unter serbischer Dominanz die balkanische Spielart des Stalinismus, der titoistische Jugoslawismus, Völker und Volksgruppen zu assimilieren trachtete. Dass die „nationale Frage" in Europa virulent ist,  zeigten just die mit Waffengewalt ausgetragenen Sezessionskonflikte des nach Titos Tod rasch erodierenden  südslawischen Staatsgebildes.  In den Nachfolgestaaten der Sowjetunion legten zunächst die moldauisch-transnistrischen, die georgisch-ossetischen sowie die armenisch-aserbaidschanischen Auseinandersetzungen  blutige Nationalitätenkonflikte offen. Wenngleich derartige Konflikte im Baltikum, im Transkaukasus und in den vorwiegend orientalisch-muslimisch geprägten zentralasiatischen Staaten der Betrachtung von aussen meist nur unterschwellig ins Auge fallen, sind sie von nicht minderer Brisanz. Dass dabei stets auch russische Interessen im Spiel waren/sind, zeigten die beiden Tschetschenienkriege und offenbaren die Vorgänge rund um die Annexion der Krim sowie das Entfachen des bürgerkriegsartigen Sezessionismus in der Ostukraine durch russische Insurgenten und Freischärler sowie von Moskau offen wie verdeckt unterstützter Separatisten.

Am Verhalten einiger westeuropäischer Regierungen gegenüber den Selbständigkeitsbestrebungen der Slowenen und Kroaten, aber auch der Esten, Letten und Litauer (vor der völkerrechtlichen Anerkennung ihrer staatlichen Gemeinwesen, ja mitunter danach auch noch) war augenfällig geworden, dass die Furcht vor Separatismus im eigenen Lande das Handeln bestimmte. Dies  rührte von der sich nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst verbreitenden Zuversicht her, wonach im Zuge der Europäisierung die Nationalstaaten allmählich verschwänden und somit die „nationale Frage" gleichsam als Erscheinung des 19. Jahrhunderts überwunden würde. Vor allem die (westeuropäische) Linke - aber nicht nur sie - leistete mit der theoretisch-ideologischen Fixierung auf  die Projektion der "multikulturellen Gesellschaft" einer geradezu selbstbetrügerischen  Blickverengung Vorschub, indem man glaubte, mit deren Etablierung sei die infolge zweier Weltkriege entgegen dem Selbstbestimmungsrecht erfolgte willkürliche Grenzziehung quasi automatisch aufgehoben.  Dabei hatte just die machtpolitische Ignoranz historisch-kulturräumlicher  Bindung, ethnischer Zusammengehörigkeit sowie von Sprachgrenzen insbesondere nach dem Ersten Weltkrieg zu  spezifischen Minderheitensituationen geführt,  deren Konfliktpotential bis in unsere Tage fortwirkt.

Während sich im Westen die Nationalstaaten  überlebt zu haben schienen,  sind die Völker Mittelost-, Ost- und Südosteuropas noch immer dabei, Sowjetismus und Titoismus abzustreifen.  Der Denkfehler in der westlichen Welt  bestand darin, zu glauben, staatliche Gebilde wie die „Jugoslawische Föderation" oder die „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken" hätten sogleich etwas gemein mit der Europäischen Gemeinschaft, sobald man sich dort der Fesseln des Kommunismus entledigt habe. Anstatt dies zu unterstützen oder wenigstens Sympathie dafür aufzubringen und vor allem den „kleinen Völkern“, als die die in fremdnationaler Umgebung beheimateten Minderheiten bisweilen genannt werden, Gehör zu schenken, zeigt(e) sich zuvorderst in den Hauptstädten der zentralstaatlich geprägten Länder Westeuropas, dass die Sorge vor dem möglichen Aufbegehren der eigenen Minoritäten das Verhältnis zu den Eigenständigkeit einfordernden und zwischen Selbstverwaltung, Autonomierechten, Unabhängigkeit bis hin zu (klein)staatlicher Souveränität changierenden Nationen und Volksgruppen im Osten und Südosten des Kontinents bestimmt(e).

Zentralstaaten als Bremser

Frankreich gilt bisher geradezu als Verkörperung des nationalstaatlichen Zentralismus. Weshalb viele der 370.000 Bretonen mit Sympathie die nach dem mehrheitlichen Brexit-Votum im Vereinigten Königreich wieder vernehmlicher werdenden Töne der schottischen Unabhängigkeitsbewegung verfolgen, welche im Referendum 2014 nur knapp gescheitert war.  Ähnliches gilt  für die 150.000 Korsen, wobei die Nationalpartei PNC (Partitu di a Nazione Corsa) nicht unbedingt für die Unabhängigkeit Korsikas eintritt, was das Ziel bisweilen bombender Extremisten war/ist,  aber doch mehr Selbständigkeit anstatt  politischer Steuerung durch Paris verlangt. Im Elsass sowie in Lothringen begnügt man sich hingegen offenbar mit einigen Zuständigkeiten in (sprach)kulturellen Angelegenheiten. Wenngleich nicht wenige der 978.000 deutschsprachigen Elsässer und Lothringer gegen die Verschmelzung ihrer Provinzen mit der Champagne und den Ardennen zur Region Alsace-Champagne-Ardenne-Lorraine protestierten, welche seit 1. Oktober 2016 kurz „Région Grand Est“ heisst.

In Spanien bekunden besonders die gut 10 Millionen Katalanen (in Katalonien, Valencia und Andorra)  sowie 676.000 Basken (im Baskenland und in Navarra) immer wieder machtvoll ihren Willen, die Eigenstaatlichkeit zu erlangen. Davon wäre naturgemäss auch Frankreich betroffen, denn jenseits der Pyrenäen, im Pays Basque, bekennen sich gut 55.000 Menschen zum baskischen Volk. Der 2015 von der  baskischen Regionalregierung verabschiedete Plan „Euskadi Nación Europea" enthält das Recht auf Selbstbestimmung und sieht ein bindendes Referendum vor.
In Belgien hat sich der (nicht nur sprachliche) Konflikt zwischen niederländischsprachigen Flamen und französischsprachigen Wallonen seit den 1990er Jahren zu einer latenten institutionellen Krise ausgewachsen und kommt einer Staatskrise ziemlich nahe. Von den 5,8 Millionen Flamen (52,7 % der Bevölkerung), die sich ökonomisch gegen die Alimentierung der „ärmeren“ Wallonie (3,9 Millionen Wallonen; 35,8 % der Bevölkerung) wenden und zusehends für die Eigenstaatlichkeit eintreten, sprechen sich die wenigsten für den Erhalt des belgischen Zentralstaats aus. Die Deutschsprachige Gemeinschaft, ein von 87.000 Menschen (0,8 % der Bevölkerung) bewohntes Gebilde mit autonomer politischer Selbstverwaltung, eigenem Parlament und eigener Regierung, entstanden auf dem nach Ende des Ersten Weltkriegs abzutretenden Gebietes Eupen-Malmedy,  gehört zwar territorial zur Wallonie, hält sich aber aus dem flämisch-wallonischen Konflikt weitgehend heraus.

Norditalien – unterschätzte Sprengkraft

Ausserhalb Italiens werden die Unabhängigkeitsverlangen im Norden des Landes meist unterschätzt und zumindest in der Wissenschaftspublizistik weitgehend ausgeblendet. Die politische Klasse in Rom muss hingegen angesichts regionaler Erosionserscheinungen befürchten, dass Bestrebungen, sich von Italien zu lösen, an Boden gewinnen. So beteiligten sich im März 2014 im Veneto 2,36 Millionen Wahlberechtigte (63,2 % der regionalen Wählerschaft) an einem Online-Referendum zum Thema Unabhängigkeit Venetiens, von denen 89,1 % - das waren immerhin 56,6 % aller Wahlberechtigten - auf die Frage „Willst Du, dass die Region Veneto eine unabhängige und souveräne Republik wird?", mit einem klaren „Ja“ antworteten. In unmittelbarer lombardisch-„padanischer“ Nachbarschaft zündelt die Lega Nord immer wieder mit Unabhängigkeitsverlangen und strebt ein aus der Lombardei, Piemont und Venetien zu bildendes Unabhängigkeitsbündnis an.  
Nebenan, in der mit Sonderstatut, wie sie die Lega für die Lombardei anstrebt, versehenen Region Trentino-Alto Adige, ist in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (520 000 Bewohner; davon 62,3 % Deutsch(sprachig)e; 23,4 % Italiener; 4,1 % Ladiner und 10,2 % Personen, die sich bei der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung nicht den genannten Autonomiestatuts-Ethnien zugehörig erklärten)  seit zwei Landtagswahlperioden die verstärkte Hinwendung von deutschtiroler Wählern zu den deutschtiroler Oppositionsparteien zu registrieren. Dies rührt, neben unübersehbaren Abnutzungserscheinungen der seit 1945 dominanten Regierungspartei SVP und deren Aufgabe ihrer gut sechs Jahrzehnte gewahrten Äquidistanz zu den römischen Parteien, auch von den vielfältigen Massnahmen Roms seit einigen Jahren her, sozusagen scheibchenweise die ansonsten international als Vorbild gerühmte Autonomie auszuhöhlen und damit zu entwerten. Dies könnte sich mit der anstehenden, auf noch mehr Zentralismus hinauslaufenden Staats- und Verfassungsreform, welcher die SVP-Kammerabgeordneten - wider die Warnungen der Opposition und von ehedem langjährigen politischen Verantwortungsträgern der eigenen Partei – zustimmten, noch weiter verstärken.

„Los von ….“

Angesichts dessen ist es nicht allzu verwunderlich, dass die Befürworter des „Los von Rom“ in Südtirol Zulauf erhalten. Und sich, wie der 2014 in Meran sowie im Mai 2016 in Bruneck vom Südtiroler Schützenbund initiierter „Unabhängigkeitstag“ erwies,  mit den politischen Kräften jener Bewegungen verbünden, welche das „Los von London, Madrid, Paris, Brüssel …..“ für sich beanspruchen sowie die Gewährung und Ausübung des Selbstbestimmungsrechts verlangen. Man kann daher der EU den Vorwurf nicht ersparen, dass sie es verabsäumt hat, sich auf eine vernünftige Politik zugunsten nationaler Minderheiten einzulassen und einen verlässlichen kollektiven Rechtsrahmen zum Schutz der „kleinen Nationen“ und Volksgruppen zu schaffen. Warum hat die EU keine wirklich substantiellen Volksgruppen-Schutzmassnahmen ergriffen? Weil zentralistisch organisierte Nationalstaaten wie Frankreich, Italien, Spanien, Rumänien, um nur die ärgsten Bremser zu nennen, deren Begehr prinzipiell ablehnend gegenüberstehen. Hinsichtlich Rumäniens ist beispielsweise darauf zu verweisen, dass das Verlangen der ungefähr 1,4 Millionen ethnischen Ungarn – und insbesondere der ca. 700.000 Szekler – nach Autonomie von der gesamten politischen Klasse des Staatsvolks sofort als Sezessionsbegehr (Stichwort: Trianon) gebrandmarkt wird. Ein anderes Beispiel: Frankreich (am 7. Mai  1999) und Italien (27. Juni 2000) haben zwar die am 5. November 1992 vom Europarat verabschiedete und  – bezogen auf die realen Auswirkungen  für die jeweiligen Staatsnationen – relativ „harmlos“ bleibende „Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ unterzeichnet; ratifiziert und inkraft gesetzt wurde sie bis zur Stunde von beiden Staaten nicht.

Enttäuschte „kleine Völker“

Solange das Manko aufrecht ist, dass die „kleinen Völker“ respektive „kleinen Nationen“, in jenen Staaten, in denen sie daheim sind, der kollektiven Schutzrechte entbehren, so lange werden sie für diese ein nicht zu unterschätzender Unruhefaktor sein. Enttäuscht sind sie von der EU,  von der sie sich in gewisser Weise „Erlösung“ erhoff(t)en. Denn abgesehen von dem vom Europäischen Parlament 1991 deklaratorisch zugestandenen „Recht auf demokratische Selbstverwaltung“, womit „kommunale und regionale Selbstverwaltung bzw. Selbstverwaltung einzelner Gruppen“ zu verstehen ist, und abgesehen vom 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon, mithilfe dessen erstmals die „Rechte der Angehörigen von Minderheiten“ (als Teil der Menschenrechte) in den EU-Wertekanon aufgenommen worden sind (Artikel 2 EU-Vertrag), hat sich just das supranationale Gebilde als solches  den im Zentrum der Bedürfnisse aller nationalen Minderheiten stehenden überindividuellen, also kollektiv einklagbaren Schutzrechten weithin entzogen. Dabei hätten die nationalen Minderheiten – über die (nach dem Brexit verbleibenden) EU-Mitgliedstaaten hinaus einen Platz und kollektivrechtlichen Rang verdient, der ihnen allein schon wegen ihrer quantitativen  Bedeutung eigentlich zustünde.
Dies führt ein soeben in überarbeiteter und aktualisierter Auflage erschienenes „Volksgruppen-Handbuch“ deutlich vor Augen.  [Christoph Pan, Beate Sibylle Pfeil, Paul Videsott : Die Volksgruppen in Europa, Wien (Verlag Österreich) / Berlin (BWV- Berliner Wissenschafts-Verlag)  ²2016;  XLIX, 477 Seiten,  gebunden;  88,-- €] Die umfassende  Bestandsaufnahme fusst auf der Auswertung aller relevanten Volkszählungsergebnisse der Jahre 2009 bis 2014  und ruht analytisch  auf jahrzehntelanger Arbeit des in Bozen ansässigen Südtiroler Volksgruppen-Instituts. Weil die quantitative Dimension der Ethnizität  kaum  bekannt ist und daher wenig Augenmerk auf sich lenkt, empfehlen sich insbesondere die übersichtlichen Karten, zahlreichen Tabellen und aussagekräftigen Graphiken, welche die Übersicht  über die Vielfalt der in Europa lebenden Völker – grossen wie kleinen - sowie ihrer Sprachen darbietet.
Demnach leben zwischen Atlantik und  Ural 768 Millionen Menschen in 47 Staaten und 100 grösseren oder kleineren Völkern. Jeder siebte Bewohner Europas fühlt sich einer Minderheit zugehörig, denn ein Siebtel aller Europäer, nämlich gut 107 Millionen Menschen, sind Angehörige grösserer respektive kleinerer Minderheiten. Dabei sind ausweislich der klaren und präzisen Zu- sowie Einordnung  die meisten der „38 minderheitenrelevanten Staaten Europas als Nationalstaaten konzipiert“, wenngleich sie tatsächlich „ethnisch inhomogen und in Wirklichkeit multinationale Staaten mit traditionellen Volksgruppen bzw. nationalen oder ethnischen Minderheiten sind, deren Bevölkerungsanteil von einigen wenigen Prozent bis zu 48 % (z.B. Montenegro) reicht.“ Daher auch wird im Einführungskapitel zurecht festgestellt:  „Ethnische Homogenität in einem Staat, wie z.B. in Island oder San Marino, ist also die auf einige Zwergstaaten beschränkte Ausnahme und keinesfalls die Regel. Das hieraus sich ergebende Spannungsverhältnis zwischen nationalstaatlichem Organisationsmodell und dem soziologischen Phänomen Ethnizität markiert einen wichtigen Gesichtspunkt dessen, was unter dem herkömmlichen Begriff Nationalitätenkonflikt die europäische Entwicklung bis zur Gegenwart nachhaltig beeinflusst.“

Gemengelage

Was Inguschen sind oder Tschetschenen, Tataren oder Gagausen, Georgier (Grusinier) oder Abchasen, Osseten respektive Tscherkessen/Adygen  unter den mehr als 100 kaukasischen und transkaukasischen Völkerschaften,  das ist aufmerksamen Medien-„Konsumenten“ und politisch interessierten Zeitgenossen in den letzten 25 Jahren immer wieder durch Nationalitätenkonflikte bis hin zu kriegerische Handlungen  bekannt geworden.  Doch viele der zahlreichen europäischen  Minderheiten – wie beispielsweise in Russland  Agulier, Awaren, Balkaren, Baschkiren, Bessermenen,  Darginer, Ingrier/Ischoren,  Kabardiner, Karatschaier, Karaimer, Kalmücken, Karelier, Lakken, Lesgier, Lipowenr, Mordwinen, Nogaier,  Permjaken, Rutuler, Udmurten, Syrjänen, Tabasaraner, Taten, Tscheremissen, Tschurier, Tschuwaschen und Wepsen ; und auf dem Balkan beispielsweise  Aromunen/Wlachen , Arvaniten, Bunjawatzen, Goranen und Lasen – sind  dem Namen nach oder der Zugehörigkeit zu Staaten oder Sprach(familie)n nach allenfalls Spezialisten bekannt.  
Europa ist überaus reich an Kulturen und Sprachen; sie sind sozusagen konstitutives Element des Kontinents.  Zu deren Erhaltung  bedarf es, einer Ergänzung der durch die Menschenrechte verbürgten Gleichberechtigung der Individuen durch das – im habsburgischen Österreich seit Mitte des 19. Jahrhunderts wohlbekannte - Prinzip der Gleichberechtigung der Völker und Ethnien. Die geeigneten Instrumente  zur Verwirklichung  gleichberechtigter „nationaler Partnerschaften" aus Mehrheit(sstaatsvolk) und nationaler/nationalen Minderheit/en müssten heutzutage eigentlich sein: übernational geltende Volksgruppen(schutz)rechte, nationale Rechtsinstrumentarien für Minderheiten  und das Zugestehen von (Territorial-, Kultur- bzw. Personal- und/oder  Lokal-)Autonomie, gebunden an statutarisch geregelte Formen der Selbstverwaltung.  Würden sich politische Entscheidungsträger  auf supranationaler Ebene wie in den von Minderheitenkonflikten berührten Nationalstaaten  –  das sind die meisten in Europa – ernsthaft um derartige Rechtsinstrumentarien bemühen, so wäre die noch immer virulente  „Volksgruppenfrage“ als „altes Problem im neuen Europa“ durchaus für viele Beteiligte zufriedenstellend zu beantworten, womit  just die in der EU zunehmenden Separationsbestrebungen erheblich eingedämmt werden könnten.

 


Pan/Pfeil/Videsott: Die Volksgruppen in Europa; Verlag Österreich, BWV Berliner Wissenschafts-Verlag; 2016
 
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