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BLOG vom: 24.07.2016

Hohe Bussgelder in der Schweiz, geringe in Deutschland

Autor: Heinz Scholz, Wissenschaftspublizist, Schopfheim D

Das ist noch keine Raserei, wenn man mit dem Pkw 15 km/h zu schnell ist. Aber in der Schweiz ist dies wohl schon ein teures Vergehen, wenn einer ausserorts mit dieser „rasanten“ Geschwindigkeit  geblitzt wird.
Uns war schon bekannt, dass in der Schweiz die Bussgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung deutlich höher sind als in Deutschland. Aus diesem Grund fahren wir und auch die Einheimischen in der Schweiz disziplinierter.
Kein Wunder, dass bei uns besonders die Schweizer Autofahrer ein rasantes Tempo auf Autobahnen an den Tag legen. Ein Spötter meinte, er hätte noch nie so schnelle Schweizer gesehen.  Oft sind es Betuchte mit schnellen Autos, die hier die kleinen Bussgelder aus der Portokasse bezahlen. Es gab sogar Fälle bei uns, da bremsten einige Schweizer Autofahrer auf der Autobahn die anderen Fahrer bei 40 bis 50 km/h aus und unternahmen vor den jetzt langsam fahrenden Pkws private Rennen. Auf deutschen Autobahnen gibt es in 60 % der Fälle keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Dies ist ein Unding. Wahrscheinlich sind hier die Lobbyisten der Autofirmen besonders effektiv. Die verantwortlichen Politiker  wollen nichts daran ändern. Persönlich finde ich, 130 km/h auf deutschen Autobahnen als Höchstgeschwindigkeit wären genug.

Vergleichen wir einmal einige Bussgelder näher.

Bussgelder innerorts
Gechwindigkeitsüberschreitung mit Pkw innerorts in Deutschland (in Klammer die Schweizer Bussgelder): Erlaubt sind in D und CH 50 km/h.

Bis 10 km/h 15 Euro (bis 5 km/h: 40 CHF),
bis 15 km/h 25 Euro (bis 10 km/h: 120 CHF),
bis 20 km/h 35 Euro (bis 15 km/h: 250 CHF),

Bussgelder ausserorts
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Pkw ausserorts in Deutschland (in Klammer die Schweizer Bussgelder). Erlaubt sind in D 100 km/h, in der Schweiz 80 km/h.

Bis 10 km/h 10 Euro (bis 5 km/h 40 CHF),
bis 15 km/h 20 Euro (bis 10 km/h 100 CHF),
bis 20 km/h 30 Euro (bis 15 km/h 160 CHF).

Ich habe nur so gestaunt, als ich kürzlich die Tabellen in der „Badischen Zeitung“ las. Weitere Infos sind unter www.admin.ch nachzulesen.
Wenn wir bei uns auf der Autobahn unterwegs sind, fahren die Schweizer und auch Franzosen oft schneller als erlaubt. So in der 120 km/h-Zone in Richtung Freiburg werden wir ständig überholt. Es wurde der Wunsch geäussert, doch endlich bei uns die Bussgelder anzuheben.

Die Bussgelder beim Falschparken sind in der Schweiz auch erheblich teurer. So werden etwa 60 CHF fällig, wenn man mehr als 2 Stunden die zulässige Parkzeit überschreitet. Wer auf einen Radstreifen parkt, bekommt ein Bussgeld in Höhe von 120 CHF aufgebrummt.

Ausländische „Sünder“, die nicht bezahlen, kommen auf die Ausländerliste. Darauf stehen sämtliche offene Bussgelder zusammen mit dem Nummernschild. Beim nächsten Schweizbesuch wird das Bussgeld erhoben. Wie Polizeisprecher Klaus Mannhart von Basel in einem Interview der „Badischen Zeitung“ betonte, bezahlen 100 % der Pendler ihre Bussgelder.

Hier eine ganz neue Episode: Ein Bekannter fuhr in einem Mietauto auf Mallorca herum. In einem 90er-Bereich fuhr er mit 107 km/h. Kaum zu Hause erhielt er einen Bussgeldbescheid. Aus dem Schreiben ging hervor, wenn  er sofort bezahlt, beträgt die Busse 50 Euro, bei späterer Bezahlung 100 Euro. Der Fahrer bezahlte natürlich sofort.

Österreicher musste blechen
In meinem Archiv entdeckte ich die folgenden Geschichten, die sich tatsächlich ereignet hatten.
Ein Österreicher suchte in Basel verzweifelt einen Parkplatz. Nachdem er schon eine Weile herumgefahren war, erblickte er einen Polizisten, hielt an und fragte: „Wo gibt es hier in Basel einen Parkplatz?“ Der Polizist antwortete: „Wissen Sie, dass sie hier im Halteverbot stehen, dies kostet 20 Franken.“ Der Bedauernswerte musste blechen, und er machte sich auf der Suche nach einem Parkplatz. Er soll bis heute keinen gefunden haben, bemerkten Spötter als sie die Geschichte hörten.

Aber auch in Österreich gibt es unerbittliche Beamte. Als eine Deutsche nur 350 Meter österreichische Autobahn ohne „Pickerl“ befuhr, wurde sie zu einer Strafe verdonnert. Sie versicherte, da sie keine Zeitung liest und keine Fernseh-  und Radionachricht in ihre Wohnung dringt, hätte sie noch nie etwas von einem „Pickerl“ gehört. Aber alles nützte nichts. Sie sollte zahlen. „Bevor ich zahle, steckt mich doch ins Gefängnis“, meinte die resolute Dame. Gesagt getan, sie musste 3 Tage in das Bregenzer Gefängnis. Bevor sie jedoch die „geheiligten“ und „sauberen“ Räume betrat, wurde sie gefilzt und geduscht. „Es war ähnlich entwürdigend wie bei den Entlausungsaktionen nach dem Krieg in den Lagern“, so die Frau.

In Zukunft müssen wir aufpassen, wenn wir Autofahrer nicht gefilzt, geduscht und entlaust werden. Den Österreichern geht die Sauberkeit wohl über alles.

 

Internet
www.admin.ch
www.bussgeldkatalog.de


 


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